0111/21 Betrieb des Erfurter Stadtgartens

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

es ist bekannt, dass der Erfurter Stadtgarten für größere Veranstaltungen aus baurechtlichen und brandschutztechnischen Gründen nicht zur Verfügung stehen kann. Fraglich ist jedoch, ob der Betrieb des Stadtgartens bei einer geringeren Personenzahl als 800 Personen möglich wäre.

Es wird daher, unabhängig von den derzeitigen Beschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie, um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

  1. Würde der Stadtgarten derzeit die baurechtlichen und brandschutztechnischen Auflagen für eine Dauerausstellung, mit einem Durchlauf von maximal 100 Personen pro Tag, erfüllen und wenn nein, an welchen Gründen würde die Durchführbarkeit konkret scheitern?
  2. Welche sämtlichen Maßnahmen und finanziellen Mittel wären nötig, um die Voraussetzungen für eine Nutzung nach Frage 1 zu ermöglichen?

Marek Erfurth

Antwort der Stadtverwaltung

Sehr geehrter Herr Erfurth,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

Aus Sicht der hier betroffenen Ämter (Bauamt, Amt für Geoinformation, Bodenordnung und Liegenschaften und dem Amt für Gebäudemanagement) stellt sich die Frage nach einer Dauerausstellung nicht. Die Stadtverwaltung hatte eine Expertise beauftragt, mit dem Ziel verschiedene Nutzungsszenarien für den Stadtgarten zu prüfen. Die Ergebnisse der Expertise liegen vor und wurden im Rahmen von Werkstattgesprächen auch Mitgliedern der Stadtratsfraktionen vorgestellt.

Im Ergebnis bereitet die Stadtverwaltung eine Drucksache vor, die dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt werden soll. Zielstellung hierfür ist, die dauerhafte Vergabe des Stadtgartens im Wege einer öffentlichen Ausschreibung vorzubereiten. Zwischennutzungen werden sowohl von den Verfassern der Expertise als auch von der Stadtverwaltung mit Blick auf die zu erwartenden Investitionen und den damit verbundenen enormen Personalaufwand als äußerst kritisch gesehen. Zudem ist bei einer Zwischennutzung zu befürchten, dass diese sich verfestigt und für den Stadtgarten eine angemessene und langfristige Lösung nicht gefunden wird.

Dennoch soll im Folgenden auf die konkreten Fragestellungen näher eingegangen werden:

1. Würde der Stadtgarten derzeit die baurechtlichen und brandschutztechnischen Auflagen für eine Dauerausstellung, mit einem Durchlauf von maximal 100 Personen pro Tag, erfüllen und wenn nein, an welchen Gründen würde die Durchführbarkeit konkret scheitern?

Bei der Nutzung des Stadtgartens für eine Dauerausstellung handelt es sich um eine baugenehmigungspflichtige Nutzungsänderung, die entsprechend geplant und beantragt werden muss. Inwieweit hierbei bisherige Auflagen(z. B. zum Brand- und Schallschutz) geändert werden können bzw. auf die Umsetzung einzelner Auflagen verzichtet werden kann, muss im Rahmen eines Bauantrages geprüft werden.

Eine baurechtliche und brandschutztechnische Prüfung kann nur im Rahmen eines konkreten Vorhabens und anhand einer konkreten Planung nach entsprechender Antragstellung durchgeführt werden. Ungeachtet dessen gilt für das Thema Dauerausstellung ebenso wie für alle anderen Nutzungsszenarien, dass die Vergabe nicht direkt an einen Interessenten, sondern per Ausschreibung bzw. Interessenbekundungsverfahren zu erfolgen hat.

2. Welche sämtlichen Maßnahmen und finanziellen Mittel wären nötig, um die Voraussetzungen für eine Nutzung nach Frage 1 zu ermöglichen?

Die baurechtlichen und brandschutztechnischen Auflagen sind anhand einer konkreten Aufgabenstellung zu prüfen. Wesentlich sind die technischen Voraussetzungen, die derzeit im Gebäude nicht gegeben sind. Gravierende Mängel gibt es im Bereich Elektro, Sicherheit und Brandschutz. Die Auflagen müssen geplant und umgesetzt werden. Ohne das Vorliegen eines konkreten Nutzungskonzeptes kann keine valide Aussage zu den finanziellen Mitteln getroffen werden.

Mit freundlichen Grüßen

A. Bausewein

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