1503/20 Amt für Wirtschaftsförderung – städtische Gewerbegebiete und -flächen

Amt für Wirtschaftsförderung – städtische Gewerbegebiete und -flächen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

es wird um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

  1. Wie viele städtische Gewerbeflächen werden derzeit vom Amt für Wirtschaftsförderung angeboten und welche Flächengröße haben diese jeweils?
  2. Wie viele Verwendungsnachweise für städtische Gewerbegebiete müssen noch abgerechnet werden? Bei der Beantwortung ist nur auf die Erstabrechnung nach Erschließung des Gewerbegebiets einzugehen.
  3. Wie viele und welche Verwendungsnachweise für städtische Gewerbegebiete müssen nach der Zweckbindungsfrist noch abgerechnet werden und wann enden die jeweiligen Zweckbindungsfristen?

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Möller

Antwort des Oberbürgermeisters

Sehr geehrter Herr Möller,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Wie viele städtische Gewerbeflächen werden derzeit vom Amt für Wirtschaftsförderung angeboten und welche Flächengröße haben diese jeweils?

In den städtischen Gewerbegebieten werden derzeit neun Gewerbeflächen angeboten. Diese haben jeweils eine Größe von:

  1. 24.561 m²        
  2. 5.523 m²    
  3. 769 m²
  4. 13.493 m²
  5. 16.924 m²
  6. 10.363 m²
  7. 7.884 m²
  8. 10.456 m²
  9. 87.696 m².

2. Wie viele Verwendungsnachweise für städtische Gewerbegebiete müssen noch abgerechnet werden?

Bei der Beantwortung ist nur auf die Erstabrechnung nach Erschließung des Gewerbegebiets einzugehen. Für städtische Gewerbegebiete müssen keine Verwendungsnachweise (Erstabrechnung nach Erschließung) mehr abgerechnet werden.

3. Wie viele und welche Verwendungsnachweise für städtische Gewerbegebiete müssen nach der Zweckbindungsfrist noch abgerechnet werden und wann enden die jeweiligen Zweckbindungsfristen?

Es müssen noch neun Verwendungsnachweise für städtische Gewerbegebiete nach der Zweckbindungsfrist abgerechnet werden. Welche Maßnahmen und die Zweckbindungsfrist ersehen Sie in der folgenden Tabelle.

tabelle

Mit freundlichen Grüßen,

A. Bausewein

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