1741/23 Rechtfertigung außer- und überplanmäßiger Mittelbereitstellungen im Haushalt

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, gemäß § 58 ThürKO sind nur solche außer– und überplanmäßige Mittelbereitstellungen zulässig, die sachlich und zeitlich unabweisbar sind. Bei der Beurteilung der Unabweisbarkeit ist ein strenger Maßstab anzusetzen. Im Rahmen der Beantwortung der Drucksache …

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