1928/23 Kündigung des Dienstwagens des Oberbürgermeisters

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

kürzlich unterzeichnete der Oberbürgermeister die Thüringer Charta für Rad und Fußverkehr. Mit der Unterzeichnung wird der Wille der Stadt Erfurt signalisiert, das Radfahren und Zufußgehen zu fördern. Vor allem für Kurzstrecken von bis zu zehn Kilometern soll auf das Fahrrad oder den ÖPNV zurückgegriffen werden. Neben dem Aspekt der vom Oberbürgermeister gewollten Mobilitätswende, fährt der Oberbürgermeister bei der Verwendung des Dienstwagens auf Kosten der Bürger, die diesen mit ihren Steuergeldern finanzieren. Der AfDLandrat Robert Sesselmann geht bereits mit gutem Beispiel voran und hat seinen Dienstwagen gekündigt. Künftig fährt er mit seinem privaten Auto ohne Chauffeur zu den Terminen.


Es wird daher um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:


1. Nutzt der Oberbürgermeister bei Terminen in Erfurt, die nicht zu Fuß erreichbar sind, gem. der Thüringer Charta für Rad und Fußverkehr das Fahrrad oder den ÖPNV und wenn nicht, warum nicht?

Antwort: Je nach Entfernung nutze ich im näheren Innenstadtbereich auch den ÖPNV, um zu Terminen zu gelangen. Das Fahrrad benutze ich zudem hin und wieder für den morgendlichen Weg ins Rathaus.


2. Kann sich der Oberbürgermeister die Kündigung seines Dienstwagens und die Fahrt zu Außenterminen mit einem Privatwagen ohne Chauffeur vorstellen, wenn ja, wann plant der Oberbürgermeister die Kündigung des Wagens und wenn nicht, warum nicht?

Antwort: Schon jetzt nutze ich auch mein privates KFZ, um zu öffentlichen Terminen zu gelangen dies vornehmlich in den Abendstunden oder am Wochenende. Den Dienstwagen nutze ich ausschließlich für dienstliche Zwecke, vor allem um mich auf dem Weg dorthin auf den bevorstehenden Termin vorzubereiten.

Darüber hinaus teile ich Ihnen mit, dass der in Rede stehende Fahrer nicht Chauffeur Mitarbeiter des Fuhrparks der Landeshauptstadt Erfurt und somit dem Garten und Friedhofsamt zugeordnet ist. In dieser Eigenschaft übernimmt er Fahrten für alle Dezernate, Ämter und Bereiche.


3. Für den Fall, dass der Oberbürgermeister seinen Dienstwagen samt Chauffeur nicht kündigt, welche Gründe liegen vor, dass dieser in der Stadt einen Dienstwagen benötigt, wohingegen der AfDLandrat Robert Sesselmann auf dem Land ohne Dienstwagen und Chauffeur auskommt?

Antwort: Zu den Beweggründen, warum der aktuelle Landrat des Landkreises Sonneberg auf die Nutzung
eines Dienstwagens verzichtet, kann ich keine Aussage treffen. Ansonsten wird auf die Beantwortung der Frage 2 verwiese.

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