1194/23 Sicherstellung der Löschwasserversorgung im Erfurter Stadtgebiet
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, aufgrund § 3 Abs. 1 Nr. 4 ThürBKG hat die Stadt Erfurt für ihr Stadtgebiet die Löschwasserversorgung sicherzustellen. Dies unabhängig davon, ob sie ihre Pflichtaufgabe der öffentlichen Wasserversorgung nach § 42 des Thüringer Wassergesetzes (ThürWG) auf Dritte (…