0859/21 Betretungsverbot städtischer Einrichtungen für Gewalttäter

Beschlußvorschlag: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, jeder Person sowie Mitgliedern von Personenvereinigung, die vorsätzlich Tötungs- und Körperverletzungsdelikte begangen haben, im Rahmen der Ausübung des Hausrechts das Betreten von städtischen Einrichtungen für bis zu zwei Jahre zu untersagen. …

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