1034/21 Änderung des Stellenplans der Landeshauptstadt Erfurt und Einstellung einer Mindestrücklage gem. § 20 Abs. 2 ThürGemHV

Beschlussvorschlag Der Stadtrat beschließt, im Stellenplan 2021 als Bestandteil der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2021, von den ausgewiesenen 891,59 unbesetzten Planstellen 811,35 Stellen ersatzlos zu streichen, mithin die VbE-Soll insgesamt auf 2.900 Planstellen zu begrenzen. Die dadurch …

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