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1972/21 Entwicklungsobjekt ehemaliger Schlachthof, Finanzierung der Schule

Drucksache 1972/21; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Entwicklungsobjekt ehemaliger Schlachthof, Finanzierung der Schule; öffentlich

Sehr geehrter Herr Möller,

Ihre Fragen zu o. g. Drucksache beantworte ich wie folgt:

1. In welcher Höhe werden die Gesamtkosten für den Schulneubau geschätzt und wie hoch wäre der von der Stadt Erfurt zu leistende Eigenanteil unter Berücksichtigung weiterer Finanzierungsmöglichkeiten des Landes oder des Bundes?

Der Architektenwettbewerb ist abgeschlossen. Die nun folgenden Verhandlungsgespräche mit den Planungsbüros konnten noch nicht stattfinden, da die Finanzierung des Gesamtvorhabens nicht geklärt ist. Das Amt für Bildung wird noch einmal die Aufgabenstellung anpassen. Danach müssen die Wettbewerbsentwürfe (kostenpflichtig) angepasst werden. Erst danach ist eine Kostenaussage möglich. Es wird sich vermutlich um einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag handeln. Eine Fördermöglichkeit steht derzeit nicht in Aussicht. Alternative Finanzierungsmodelle liegen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor.

2. Aufgrund welcher Gründe findet das Schulbauprojekt trotz wachsender Schülerzahlen und den durch die Wohnbebauung vorhersehbar gesteigerten örtlichen Bedarf keine Berücksichtigung in der mittelfristigen Finanzplanung?

Laut gültigem Schulnetzplan der Landeshauptstadt Erfurt (StR-Beschluss zur DS 0351/19) wurde die genannte Maßnahme wie folgt beschlossen: „Errichtung eines 3-zügigen Gymnasiums in der Greifswalder Straße Termin: Schuljahr 2024/25“.

Gemäß der letzten Berichterstattung zur Umsetzung der Schulnetzplanmaßnahmen (DS 1024/20) erfolgte hierzu eine angepasste Einschätzung.

Im Rahmen der HH-Planung für den Haushalt 2022/2023 wurden seitens des zuständigen Fachamtes Planungskosten i. H. v. 500.000 EUR angemeldet. Inwiefern die Maßnahme nach Abschluss der Planungsleistungen dann in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen werde kann, hängt u. a. von den finanziellen Möglichkeiten ab.

Eine Aussage ob und wann die Umsetzung der Maßnahme entsprechend des Schulnetzplans dann möglich ist, kann erst nach Abschluss der Planungsleistungen im Jahr 2022 getroffen werden. Die Verwaltung arbeitet unter Hochdruck an der Realisierung.

Mit freundlichen Grüßen
A. Bausewein

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