1179/22 Finanzielle Überlastung der Mieter durch steigende Energiepreise

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wie inzwischen allgemein bekannt ist, führt unter anderem die Sanktionspolitik der
Bundesregierung gegen Russland, zu der auch die Verweigerung der Inbetriebnahme von
Nordstream 2 gehört, zu extremen Preissteigerungen bei den Energiepreisen. Auch Erfurter Miete r
sind hiervon durch einen drastischen Anstieg der Nebenkosten betroffen, der insbesondere bei
Menschen mit geringen Einkommen ein existenzgefährdendes Ausmaß haben wird. Es drohen
flächendeckende Zahlungsausfälle unter anderem auch bei Wohnungen, die von der Kommunale n
Wohnungsgesellschaft mbH Erfurt bewirtschaftet werden. Dies hat in jedem Fall indirekt
Auswirkungen auf die finanzielle Ausstattung der Stadt.


Es wird daher um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

  1. Bei wie vielen städtischen Wohnungen werden Kosten der Miete ganz oder teilweise von
    der Agentur für Arbeit beglichen (zum Beispiel durch Wohngeld o. ä. Leistungen)?
  2. Bei wie vielen städtischen Wohnungen wird aufgrund von Zahlungsstockungen oder
    Zahlungsverzug in den vergangenen drei Jahren damit zu rechnen sein, dass eine
    finanzielle Überlastungssituation des Mieters droht, die zu Zahlungsausfällen führen
    kann?
  3. Wie hoch werden die hieraus resultierenden mittelbaren und unmittelbaren Belastungen
    des städtischen Haushalts in den kommenden drei Jahren geschätzt?

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Bei wie vielen städtischen Wohnungen werden Kosten der Miete ganz oder teilweise von der Agentur für Arbeit beglichen (zum Beispiel durch Wohngeld o. ä. Leistungen)?


Es gibt weder in der internen als auch in der Erfassung der Bundesagentur für Arbeit ein statistisches Merkmal „städtische Wohnung“. Eine Beantwortung der Fragestellung ist daher nicht möglich.


Die Bundesagentur für Arbeit bietet ein umfassendes Statistikangebot. Unter
https://statistik.arbeitsagentur.de/ werden beispielsweise für den Monat Februar 2022 7.439 Bedarfsgemeinschafteen mit Ansprüchen für
Kosten der Unterkunft nach dem SGB II in Erfurt ausgewiesen.


2. Bei wie vielen städtischen Wohnungen wird aufgrund von Zahlungsstockungen oder Zahlungsverzug in den vergangenen drei Jahren damit zu rechnen sein, dass eine finanzielle Überlastungssituation des Mieters
droht, die zu Zahlungsausfällen führen kann?


Im Rahmen der gesetzlich verankerten Leistungen agiert das Amt für Soziales mit dem Sachgebiet Wohnungsnotfallhilfe in Zusammenarbeit mit den Vermietern im jeweils konkreten Einzelfall, zudem präventiv, um eben Wohnungslosigkeit abzuwenden und zu vermeiden. Eine Statistik zur Beantwortung der Frage wird im Amt für Soziales nicht geführt.

 

3. Wie hoch werden die hieraus resultierenden mittelbaren und unmittelbaren Belastungen
des städtischen Haushalts in den kommenden drei Jahren geschätzt?


Die konkreten Planansätze / Belastungen sind in der Haushaltssatzung sowie im Haushalts-
plan 2022 / 2023 einschließlich zugehöriger Finanzplanung einsehbar. Die Haushaltspla-
nung und durchführung unterliegt der ständigen Überwachung mit Blick auf erforderliche
notwendige Anpassungen. Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass die aktuellen
Steigerungen der Energiepreise in der Haushaltsplanung abbildbar sind. Sofern die zukünfti-
ge Entwicklung es erfordert, sind entsprechende Anpassungen zu treffen.

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