Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Stadtverwaltung hat fristgerecht Bundesfördermittel in Höhe von 5.000.000,-€ für einen Testlauf zum Umbau der Clara-Zetkin-Straße beantragt. Es erhebt sich die Frage, ob es sich insoweit um eine 100% Förderung handelt, ein Eigenanteil zu erbringen ist oder die Fördersumme absehbar unzureichend ist, um die Gesamtkosten abzudecken.
Diese Frage erscheint gerade vor dem Hintergrund vermutlich länger andauernder vorläufiger HH-Führung wichtig.
Es wird daher um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
- Ist ein Eigenanteil aufzubringen, die Fördersumme für die Gesamtkosten ausreichend oder muss ein Betrag zugeschossen werden und welche Höhe hat der durch die Stadt Erfurt zu erbringende Eigenanteil bzw. Aufstockungsbetrag?
- Wie wird die Stadt Erfurt den Eigenanteil finanzieren?
- Inwieweit wirkt sich der fehlende Haushalt für 2021 auf die Finanzierung des Eigenanteils aus?
Mit freundlichen Grüßen,
Sascha Schlösser
Antwort des Oberbürgermeisters,
Sehr geehrter Herr Schlösser,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Ist ein Eigenanteil aufzubringen, die Fördersumme für die Gesamtkosten ausreichend oder muss ein Betrag zugeschossen werden und welche Höhe hat der durch die Stadt Erfurt zu erbringende Eigenanteil bzw. Aufstockungsbetrag?
Für die Fördermaßnahme Clara-Zetkin-Straße ist laut Förderrichtlinie ein Eigenmittelanteil von rd. 10 % (Förderquote rd. 90 %) aufzubringen. Die Maßnahme ist daher vorbehaltlich weiterer Entscheidungen zum Haushalt an sich wie folgt im HH-Planentwurf 2021 veranschlagt:
Der Eigenmittelanteil beträgt danach 600.000 EUR Laut Förderprogramm ist in der 1. Stufe eine Projektskizze beim zuständigen Fördermittelgeber (hier: BBSR) einzureichen.
Die Konkretisierung der Planansätze ist erst unter Beachtung der weiter fortschreitenden Bauplanungsprozesse möglich. Grundvoraussetzung dafür ist allerdings, dass das angemeldete Fördervorhaben überhaupt in der 2. Stufe zur Förderung angemeldet werden kann und dann eine Förderzusage des Zuwendungsgebers erteilt wird.
2. Wie wird die Stadt Erfurt den Eigenanteil finanzieren?
Eine direkte Zuordnung, aus welchen Mitteln der Eigenanteil der o. g. Maßnahme finanziert werden soll, ist als solches nicht möglich. Die Finanzierung des Eigenanteils erfolgt im Rahmen des Haushaltsausgleiches beispielsweise durch Einnahmen aus der Investitionspauschale, aus der Veräußerung von Anlagevermögen oder aus Krediten oder durch die Reduzierung von Eigenmittelanteilen bei anderen Maßnahmen oder über die Zuführungsbeträge vom VWH an den VMH. Die Deckung wird über den Gesamthaushalt gesichert.
3. Inwieweit wirkt sich der fehlende Haushalt für 2021 auf die Finanzierung des Eigenanteils aus?
Während der haushaltslosen Zeit gem. § 61 ThürKOist der Beginn neuer Maßnahmen ausdrücklich untersagt. Das heißt auch, dass über die zum derzeitigen Stand geplanten Eigenmittel für die o. g. Maßnahme in der haushaltslosen Zeit noch nicht verfügt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
A. Bausewein