Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in der Beantwortung zur Drucksache 0244/21 wird die extreme Wetterlage als alleiniger Grund für die starke Vereisung des Wüsten- und Urwaldhaues „Danakil“ genannt. Da das Danakilhaus als Tropenhaus konzipiert wurde und bereits ab 2020 entsprechend frostempfindliche Pflanzen eingestellt bzw. eingepflanzt wurden, bedeutet der Kältesturz eine akute Gefährdung der Pflanzen.
Es handelt sich bei diesem Ereignis um kein unerwartetes und unvorhersehbares Ereignis, da aus Wetteraufzeichnungen bekannt ist, dass in mehrjährigen Abständen im Territorium Wintertemperaturen bis ca. –30 Grad C auftreten können.
Die Verantwortlichen Bauherren hätten hierüber Kenntnis haben müssen und bereits im Vorfeld Maßnahmen zur Vermeidung einer solchen Vereisung veranlassen müssen.
Es wird daher um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
- Welche bauphysikalischen und klimatischen Vorgaben wurden seitens des Bauherrn gemacht?
- Welches Fachbüro wurde für Heizung, Lüftung, Raumklima, Wärmeschutz/ Wärmedämmung beauftragt und wurde ein Projektsteuerungsbüro eingeschaltet, wenn ja, welches?
- Gab es vom Prüfingenieur Forderungen und Hinweise auf mögliche falsche Bemessungsansätze und/oder Klimadaten und inwieweit wurde der Bauherr in die Prüfung eingebunden?
Mit freundlichen Grüßen,
Sascha Schlösser
Antwort des Oberbürgermeisters
Sehr geehrter Herr Schlösser,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Welche bauphysikalischen und klimatischen Vorgaben wurden seitens des Bauherrn gemacht?
Vonseiten des Bauherren wurden die Klimaanforderungen (Sollwerte Temperatur und Angaben zu gefordertem Raumklima) für das Danakil Wüsten- und Urwaldhaus im Zusammenhang mit dem Architektenwettbewerb festgelegt. Diese sind als Planungsgrundlage für das Klimakonzept dokumentiert. Des Weiteren ist das Gebäude nach Festlegung der Erfurter Garten- und Ausstellungsgemeinnützige GmbH dem Anwendungsbereich des §1 der Energieeinsparverordnung -EnEV 2013-als „Unterglasanlagen und Kulturräume für die Aufzucht, Vermehrung und Verkauf von Pflanzen“ zuzuordnen und somit von den Anforderungen der „Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden /Viertes Gesetz zur Änderung des Energieeinspargesetzes (Energieeinsparverordnung -EnEV)“ vom 4. Juli 2013 (EnEV 2013) ausgenommen.
2. Welches Fachbüro wurde für Heizung, Lüftung, Raumklima, Wärmeschutz/ Wärmedämmung beauftragt und wurde ein Projektsteuerungsbüro eingeschaltet, wenn ja, welches?
Planung: Generalplaner ARGE DANAKIL (u.a. Heizung, Lüftung, Raumklima, Wärmeschutz/ Wärmedämmung)Projektsteuerung: Bundesgartenschau Erfurt 2021 gGmbH
3. Gab es vom Prüfingenieur Forderungen und Hinweise auf mögliche falsche Bemessungsansätze und/oder Klimadaten und inwieweit wurde der Bauherr in die Prüfung eingebunden?
Es gab keine Hinweise auf mögliche falsche Bemessungsansätze.
Mit freundlichen Grüßen
A. Bausewein