Die Beschlussfassung basiert auf den Ergebnissen des Prüfberichts „Baubedarf an Schulen und Sporthallen bei staatlichen Schulträgern in den Haushaltsjahren 2016–2020“ und den darin aufgezeigten Missständen sowie Herausforderungen.
Der Bericht stellt fest, dass die Schulträger weder über einen vollständigen Überblick über den Zustand ihres Gebäudebestands verfügen, noch ihre Baubedarfe vollständig beziffern können. Dies führt zu erheblichen Verzögerungen und Unzulänglichkeiten bei der sachgerechten Planung, Priorisierung und Durchführung notwendiger Baumaßnahmen. Die unterlassene Bauunterhaltung hat zudem Sicherheitsrisiken, Unfallgefahren und Nutzungseinschränkungen nach sich gezogen.
Insbesondere zeigt der Prüfbericht:
1. Unzureichende bauliche Voraussetzungen: Ein erheblicher Teil der Schulen weist Defizite in den baulichen Anforderungen für Digitalisierung und Inklusion auf. Der schlechte energetische Standard vieler Schulbauten verschärft die Situation zusätzlich und erfordert eine dringende Optimierung.
2. Erheblicher Baubedarf: Der Bericht beziffert den notwendigen Baubedarf allein für Schulen und Sporthallen in Thüringen auf mindestens 4,5 Milliarden Euro bis zum 31. Dezember 2020. Diese Summe zeigt den immensen Handlungsbedarf, der eine zielgerichtete und systematische Herangehensweise erforderlich macht.
3. Empfehlungen des Rechnungshofs: Der Bericht hebt hervor, dass die Schulträger stärker in die Verantwortung genommen werden müssen.
Insbesondere fordert der Rechnungshof:
- Eine vollständige und systematische Zustands- und Bedarfsfeststellung.
- Die Priorisierung und sachgerechte Durchführung notwendiger Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen.
- Den effektiven Einsatz verfügbarer Mittel und die Nutzung von Förderprogrammen.
- Die Sicherstellung ausreichender personeller Ressourcen für die Umsetzung der Maßnahmen.
Der Prüfbericht macht deutlich, dass die derzeitige Herangehensweise den Anforderungen nicht gerecht wird. Ohne eine konsequente Umsetzung der Empfehlungen drohen weitere Verschlechterungen der Schulgebäude, die nicht nur die Sicherheit und den Komfort der Nutzer beeinträchtigen, sondern auch die Erreichung moderner Bildungsziele, wie Digitalisierung und Inklusion, erheblich behindern.
Zielsetzung der Beschlussfassung: Mit der Beschlussfassung wird ein Rahmen geschaffen, um die im Prüfbericht aufgezeigten Mängel zu beheben. Die vorgeschlagenen Maßnahmen dienen der Sicherstellung einer systematischen Herangehensweise, der Priorisierung der dringendsten Bauvorhaben und der zielgerichteten Nutzung vorhandener Ressourcen. Nur so können die langfristige Werterhaltung der Schulgebäude und ein sicherer, moderner Schulbetrieb gewährleistet werden.
Beschlussvorschlag
- Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, umgehend eine vollständige und systematische Zustandsanalyse aller Schulgebäude in Erfurt durchzuführen. Ziel ist es, den aktuellen Zustand sowie den baulichen und energetischen Sanierungsbedarf präzise zu erfassen.
- Zur Erreichung der Zielsetzung sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:
- Erstellung eines umfassenden Bestands- und Zustandsberichts der Schulgebäude.
- Einführung eines regelmäßigen Monitoring-Systems zur fortlaufenden Erfassung des Gebäudezustands.
- Entwicklung eines Priorisierungsplans für notwendige Sanierungen unter Berücksichtigung von Unfallgefahren, Sicherheitsrisiken und Inklusionsanforderungen.
- Sicherstellung einer sachgerechten und zeitgerechten Nutzung von Fördermitteln.
- Bereitstellung und Rekrutierung qualifizierten Fachpersonals zur Optimierung der Bauplanung und -durchführung.
- Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 30. Juni 2025 einen Zwischenbericht über die Umsetzung der Maßnahmen vorzulegen. Eine abschließende Bewertung der Bestandsaufnahme und der geplanten Sanierungsmaßnahmen soll dem Stadtrat bis spätestens 31. Dezember 2025 vorgelegt werden.
Stellungnahme der Verwaltung
Seitens der Verwaltung ergeht folgende Stellungnahme zur Drucksache:
Die benannten Aspekte sind i. V. m. dem Prüfbericht des Thüringer Rechnungshofs nachvollziehbar. Es wird allerdings darauf verwiesen, dass dieser Bericht die Jahre 2016-2020 untersucht hat. In der Zwischenzeit wurden seitens der Verwaltung verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht, um den Sanierungsstau und Baubedarf im Zusammenhang mit Schulgebäuden zu reduzieren.
Eine vollständige und systematische Zustandsanalyse aller Schulgebäude in Erfurt wurde erstmalig im Zuge der Gebäudewertermittlung zur geplanten aber nicht umgesetzten Einführung der Doppik (2008-2013) durchgeführt. Dabei wurden alle städtischen Gebäude auf deren baulichen Zustand bewertet und entsprechend eingeordnet. Alle Instandhaltungs- Sicherheits- und Neubaumaßnahmen (in Schulgebäuden) wurden auf Grundlage dieser Bestandsaufnahme entsprechend berücksichtigt.
Im Jahr 2017 wurde die KOWO beauftragt, alle Schulgebäude einer Zustandsanalyse zu unterziehen. Dies diente zur Vorbereitung der Gründung eines Eigenbetriebs Schulbau, der durch fehlende Mehrheiten im Stadtrat nicht gegründet wurde. Auf Grundlage des Berichts der KOWO wurde das derzeit geltende Schulbausanierungsprogramm (DS 0419/22, Programm zur Sanierung der kommunalen Schulen und zur Umsetzung des Schulnetzplans in der Landeshauptstadt Erfurt) aufgestellt. Die Priorisierung der Maßnahmen wird je nach aktuellen Erkenntnisstand entsprechend angepasst und fortgeschrieben.
Im regelmäßigen Jour Fixe Schulen werden der Stand des Schulbausanierungsprogrammes besprochen und aktuelle Probleme diskutiert. Abgeschlossene Bauvorhaben werden evaluiert, neue Maßnahmen entsprechend angepasst.
Um eine neuerliche Zustandsanalyse ausführen zu können, müssten externe Kapazitäten eingekauft werden, da hierzu keine personellen Kapazitäten vorhanden sind. Dafür stehen allerdings im laufenden Haushalt keine finanziellen Mittel zur Verfügung. Frühestens mit der 02.24
Aufstellung eines HH 2026ff. könnten diese Mittel eingeordnet werden. Da es jedoch aktuell eine Verfahrensweise gibt, die Sanierungsaufgaben in den Erfurter Schulen zu behandeln, wird seitens der Verwaltung keine Notwendigkeit einer neuerlichen Untersuchung gesehen, zudem könnte diese die bisherigen Abläufe verzögern. Der Beschlusspunkt ist abzulehnen.
Erforderliche Maßnahmen werden kurzfristig durchgeführt oder für die folgende Haushaltsplanung angemeldet. Durch regelmäßige Begehungen der verschiedenen Fachinstanzen (Arbeitssicherheit, Feuerwehr, Gesundheitsamt etc.) werden erforderliche bauliche Maßnahmen entsprechend kommuniziert und in die Planung einbezogen. Der geforderte Priorisierungsplan für notwendige Sanierungen wird im derzeitigen Schulsanierungsprogramm beschrieben. Die Erarbeitung eines weiteren Planes ist demnach nicht notwendig und nur unter Einbeziehung zusätzlicher finanzieller und personeller Ressourcen und einer angepassten Zeitschiene möglich, sie Antwort Beschlusspunkt 1. Die sach- und zeitgerechte Nutzung von Fördermitteln wird durch die Fachämter entsprechend kommuniziert und bei Bedarf angepasst. Zusätzliches Personal ist wünschenswert, allein um das derzeit erforderliche Arbeitsvolumen abzudecken. Die Verwaltung lehnt den Beschlusspunkt ab und schlägt vor, die oben beschriebenen, bisherigen Prioritäten auf Basis des bestehenden Schulsanierungsprogramms und der vorhandenen Zustandsanalyse zu fortzuführen.
Eine Umsetzung der Forderungen wird seitens der Verwaltung nicht empfohlen. Die Beschlusspunkte sind abzulehnen.
Da die Verwaltung nicht über die notwendigen Ressourcen zur geforderten Zustandsanalyse verfügt, kann, sollte diese Beschlussvorlage beschlossen werden, bis Juni 2025 kein Zwischenbericht vorgelegt werden. Auf Basis einer Beschlussfassung würden die Maßnahmen schrittweise umzusetzen sein, eine mögliche Zeitschiene wäre dann zu erstellen.
Änderung des/der Beschlusspunkte aus Sicht der Stadtverwaltung: Die Drucksache ist abzulehnen.
Abstimmung im Stadtrat
Der Stadtrat lehnte unseren Antrag ab (Sitzung am 12.02.2025, TOP 6.19).
| Ja | Nein | Enthaltung | Befangen |
|---|---|---|---|
| 9 | 35 | 1 | 0 |
Vorherige Beratungen:
- 23.01.2025, Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Umwelt, Klimaschutz und Verkehr: abgelehnt (Ja 2, Nein 11, Enthaltung 0)
Quelle: Bürgerinfo der Stadt Erfurt, Drucksache 0055/25 (Beschluss und Abstimmungsergebnis laut Niederschrift; die Stimmen werden nur als Gesamtzahlen, nicht nach Fraktionen, veröffentlicht).