Stipendienprogramm der Stadt Erfurt für Zahnmedizinstudenten zur Sicherung der zahnärztlichen Versorgung in Kooperation 1205/25

Der demografische Wandel und der wachsende Versorgungsbedarf im Bereich der zahnmedizinischen Grundversorgung erfordern vorausschauende Maßnahmen. Der Mangel an Zahnärzten in Erfurt wird in den kommenden Jahren zunehmen, insbesondere im städtischen Umfeld mit einem hohen Anteil an älteren Bürgerinnen und Bürgern.

In den kommenden Jahren ist mit einem deutlichen Ungleichgewicht zwischen ausscheidenden und neu hinzukommenden Zahnärzten zu rechnen. Prognosen und Altersstrukturanalysen zahnärztlicher Berufsverbände bestätigen diesen Trend seit Langem. Besonders betroffen sind Städte, in denen viele Praxisinhaber kurz vor dem Ruhestand stehen und eine gesicherte Nachfolge fehlt. Nach Angaben der Landeszahnärztekammer Thüringen werden allein in Erfurt bis 2030 rund 30 Zahnarztpraxen schließen, während die Zahl der zu versorgenden Einwohner weiterhin wächst.

Um diesem Trend aktiv entgegenzuwirken und junge Fachkräfte frühzeitig für den Standort Erfurt zu gewinnen, wird ein Stipendienprogramm in Kooperation mit der privaten HMU vorgeschlagen.

Das Programm fördert pro Jahr bis zu zehn Studenten der Zahnmedizin mit einer monatlichen Unterstützung in Höhe von 1.000 Euro. Im Gegenzug verpflichten sich die Geförderten, nach Abschluss ihrer Facharztausbildung für mindestens fünf Jahre in Erfurt tätig zu werden. Die Förderdauer wird auf fünf bis zehn Jahre befristet und regelmäßig überprüft.

Die Stadt Erfurt wird das Programm durch flankierende Maßnahmen begleiten, insbesondere durch ein Mentorenprogramm und ein Unterstützungsangebot bei der Suche nach geeigneten Praxisstandorten und beruflichen Einstiegsmöglichkeiten – beides in enger Zusammenarbeit mit der HMU. Ziel ist es, eine nachhaltige Bindung der künftigen Zahnärztinnen und Zahnärzte an den Standort Erfurt zu ermöglichen und die Integration in das städtische Gesundheitsnetzwerk frühzeitig zu fördern.

Andere Städte und Landkreise haben bereits erfolgreiche Modelle etabliert: So vergibt die Stadt Wittenberge jährlich ein Stipendium in Höhe von 700 Euro an einem Zahnmedizinstudenten mit einer fünfjährigen Bindung an die Region nach dem Studium. Die Hansestadt Gardelegen unterstützt Zahnmedizinstudenten mit 500 Euro monatlich und erwartet eine spätere Tätigkeit in der Region. Der Altmarkkreis Salzwedel hat ein besonders umfassendes Förderprogramm etabliert, das monatlich 800 Euro über die gesamte Studiendauer vorsieht. Diese Programme zeigen, dass kommunale Stipendien ein wirksames Instrument sind, um die zahnärztliche Versorgung in strukturell herausgeforderten Gebieten nachhaltig zu sichern.

Sollten die Stipendiaten dennoch eine Tätigkeit in einer anderen Stadt aufnehmen wollen, wäre die vollständige Rückzahlung der erhaltenen Fördersumme erforderlich. Die konkreten Konditionen könnten auf Grundlage der genannten Beispiele noch im Detail ausgearbeitet werden.

Rechtsgrundlage für die Maßnahme ist die kommunale Selbstverwaltungsbefugnis gemäß § 2 ThürKO und die Möglichkeit der Förderung kommunalpolitischer Ziele durch freiwillige Leistungen im Rahmen der Haushaltswirtschaft gemäß §§ 53 ff. ThürKO.

 

Beschlussvorschlag

  1. Die Stadt Erfurt legt ein jährliches Stipendienprogramm für Zahnmedizinstudenten der HMU Health and Medical University auf, um den zukünftigen Bedarf an Zahnärzten in der Stadt zu sichern. Zusätzlich werden ein Mentorenprogramm sowie ein Unterstützungsangebot zur Suche nach Praxisstandorten und beruflichen Einstiegsmöglichkeiten geschaffen – jeweils in enger Zusammenarbeit mit der HMU.
  2. Das Programm soll mit Beginn des Sommersemesters 2026 starten, da das Studium voraussichtlich frühestens ab April 2026 angeboten wird.
  3. Es sollen jährlich 120.000 Euro bereitgestellt werden. Die Fördersumme beträgt 1.000 Euro monatlich je Stipendiat für maximal 10 Studenten. Die Förderung erfolgt befristet auf einen Zeitraum von fünf bis zehn Jahren, abhängig von der weiteren Entwicklung der Versorgungslage. Die Kosten für das ergänzende Unterstützungs- und Mentorenprogramm sollen durch die Verwaltung in Kooperation mit der HMU beziffert und im Haushaltsentwurf 2025 berücksichtigt werden.
  4. Eine Rückmeldung durch die Stadtverwaltung mit Umsetzungsplan, Vertragsentwurf und Ausgestaltung des Begleitprogramms (Mentoring, Praxisvermittlung in Kooperation mit der HMU) soll bis zum 30. August 2025 erfolgen.

Stellungnahme der Verwaltung

Da die Beschlussvorschläge 01 bis 04 aufeinander aufbauen, erfolgt die Beantwortung im Verbund: Die Verwaltung verweist auf die Drucksachen 1300/23 und 0497/24. In beiden Drucksachen wurden die geltenden rechtlichen Zuständigkeiten und Rahmenbedingungen für die ärztliche wie zahnärztliche Versorgung ausführlich dargestellt.

Darüber hinaus sei auf die mittlerweile vielfältigen Fördermaßnahmen der KZV Thüringen verwiesen: Förderung von Hospitation Förderung von Assistenten Förderung von Niederlassung ( KZVTh) Förderung von Niederlassung (Freistaat Thüringen).

Die entsprechenden Mentoren und Berater finden sich ebenso da und bei der Landeszahnärztekammer Thüringen. Alle Unterlagen und Informationen dazu findet man auf den Seiten der KZVTh: https://www.kzvth.de/foerderprogramme oder der LZÄKTh https://www.lzkth.de/zahnaerzte/berufseinsteiger/foerderung-der-niederlassung-durch-das-landthueringen.

Somit arbeiten die für die Versorgung zuständigen Körperschaften öffentlichen Rechts und das Land Thüringen bereits mit Hochdruck am Ausgleich der aufwachsenden Versorgungsdefizite.

Die Stadtverwaltung Erfurt und die Erfurt Tourismus und Marketing GmbH (ETMG) haben darüber hinaus am 24. April 2025 mit Unterstützung der fünf Erfurter Hochschulen eine gemeinsame Werbekampagne gestartet, um Erfurt als attraktiven Studienort in den Fokus zu rücken. Ziel ist es, Studieninteressierte deutschlandweit für ein Studium in der Thüringer Landeshauptstadt zu begeistern.

Gern sind die Sozial- und Gesundheitsplaner der verantwortlichen Fachämter innerhalb der Stadtverwaltung außerdem bereit, unsere Erkenntnisse aus der Gesundheitsberichterstattung und der Integrierten Sozialraumplanung in beratender Funktion in die Bedarfsplanung der KZV mit einfließen zu lassen, um eine ressourcen- und bedarfsorientierte kleinräumige Bedarfsplanung für die Landeshauptstadt umzusetzen.

02.24

Eine monetäre Unterstützung in Form eines Stipendiums ist als freiwillige Aufgabe zu klassifizieren und haushalterisch nicht abbildbar.

Der Beschlussvorschlag kann durch die Stadtverwaltung nicht befürwortet werden.

 

Abstimmung im Stadtrat

Der Stadtrat lehnte unseren Antrag ab (Sitzung am 25.06.2025, TOP 8.28).

JaNeinEnthaltungBefangen
83100

Vorherige Beratungen:

  • 20.05.2025, Ausschuss für Soziales, Arbeitsmarkt und Gleichstellung: abgelehnt (Ja 1, Nein 10, Enthaltung 0)

Quelle: Bürgerinfo der Stadt Erfurt, Drucksache 1205/25 (Beschluss und Abstimmungsergebnis laut Niederschrift; die Stimmen werden nur als Gesamtzahlen, nicht nach Fraktionen, veröffentlicht).

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