Einführung einer Ersthelfer-App für die Landeshauptstadt Erfurt 1517/25

In Wien wurde erfolgreich die „Lebensretter-App“ eingeführt, die es ermöglicht, registrierte Ersthelfer in der Nähe eines Notfalls zu alarmieren, wenn ein Atem-Kreislauf-Stillstand gemeldet wird. Diese Ersthelfer können noch vor Eintreffen der Rettungskräfte mit der Herzdruckmassage beginnen und somit die Überlebenschancen der Betroffenen erheblich erhöhen (https://www.roteskreuz.at/ich-will-helfen/team-oesterreich-lebensretter).

Die App funktioniert wie folgt:

  • Registrierte Ersthelfer, die einen 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben, installieren die App auf ihrem Smartphone.
  • Bei einem Notruf, der auf einen Herz-Kreislauf-Stillstand hindeutet, werden automatisch die in der Nähe befindlichen Ersthelfer über die App alarmiert.
  • Die App leitet die Helfer entweder direkt zum Einsatzort oder zum nächstgelegenen öffentlich zugänglichen Defibrillator.

Dieses System hat sich in Wien bewährt und könnte auch in Erfurt dazu beitragen, die Zeit bis zum Eintreffen qualifizierter Hilfe zu verkürzen und somit Leben zu retten. Die Implementierung einer solchen App würde das bestehende Rettungssystem sinnvoll ergänzen und die Sicherheit der Bevölkerung erhöhen.

Auch in Deutschland existieren inzwischen bewährte Systeme zur Alarmierung qualifizierter Ersthelfer:

  • KatRetter alarmiert geprüfte Ersthelfer im Umkreis von 500 bis 1000 Metern bei einem vermuteten Herz-Kreislauf-Stillstand und ermöglicht durch frühe Reanimationsmaßnahmen das Überbrücken der Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.
  • CorHelper integriert sich direkt in die Leitstellenprozesse und alarmiert zusätzlich Helfer, die anhand definierter Parameter ausgewählt werden, und zeigt gleichzeitig Standorte von Defibrillatoren an.
  • Die Initiative „Region der Lebensretter“ geht noch einen Schritt weiter, indem sie Helfer gezielt nur dann alarmiert, wenn sie realistisch vor den Rettungskräften am Einsatzort eintreffen können, basierend auf einem intelligenten Algorithmus.

Der Betrieb solcher Systeme verursacht im Vergleich zu einer vollständigen Eigenentwicklung moderate Kosten. Erfahrungen aus anderen Kommunen zeigen, dass sich Einmalkosten für die Einführung auf etwa 50.000 bis 70.000 Euro belaufen können und die jährlichen Betriebskosten etwa 20.000 Euro betragen, zuzüglich weiterer variabler Kosten. Eine Refinanzierung könnte durch Mittel der Krankenkassen unterstützt werden oder durch gezielte Förderprogramme erfolgen. Ein Rückgriff auf bestehende Systeme bietet für die Stadt Erfurt die Möglichkeit, kurzfristig und kosteneffizient ein bewährtes Instrument zur Lebensrettung einzuführen, anstatt aufwendig eigene Strukturen neu entwickeln zu müssen. Gleichzeitig kann Erfurt damit ein klares Signal für die Stärkung der Notfallversorgung und den aktiven Bevölkerungsschutz setzen. Durch die Einführung einer Ersthelfer-App wird die Rettungskette in Erfurt effektiv ergänzt und es wird Bürgern, die bereit sind zu helfen, ermöglicht, ihr Wissen sinnvoll einzusetzen. Dies kann Leben retten und trägt zur Verbesserung der kommunalen Gesundheitsinfrastruktur bei. Als kreisfreie Stadt ist Erfurt gemäß § 5 ThürRettG Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes und somit unmittelbar verantwortlich für die Organisation und Weiterentwicklung der rettungsdienstlichen Versorgung vor Ort. Die Stadt trägt damit unstrittig Verantwortung für Maßnahmen zur Verbesserung der notfallmedizinischen Erstversorgung vor Ort. Die geplante Implementierung ist eine unterstützende Maßnahme, die nicht in Konkurrenz zum bestehenden Rettungsdienst tritt, sondern dessen Effektivität erhöht und die rettungsdienstliche Versorgung der Bevölkerung verbessert.

 

Beschlussvorschlag

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bestehende digitale Lösungen zur Alarmierung qualifizierter Ersthelfer wie KatRetter, CorHelper oder Region der Lebensretter zu prüfen und eine geeignete App kurzfristig für die Stadt Erfurt zu implementieren. Eine Eigenentwicklung soll nur dann erfolgen, wenn keine der genannten oder vergleichbaren Lösungen technisch oder wirtschaftlich sinnvoll umsetzbar ist.
  2. Die Einführung der App soll innerhalb von sechs Monaten nach Beschlussfassung erfolgen.
  3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die voraussichtlichen Kosten für Lizenzierung, Implementierung und Betrieb einer bestehenden Lösung zu ermitteln und dem Stadtrat innerhalb von drei Monaten nach Beschlussfassung einen Finanzierungsplan vorzulegen.
  4. Die Stadtverwaltung berichtet dem Stadtrat spätestens drei Monate nach Beschlussfassung über die getroffene Auswahlentscheidung sowie über den geplanten weiteren Ablauf bis zur Einführung.

Stellungnahme der Verwaltung

Aktivitäten zur Einführung einer App zur Alarmierung von Ersthelfern im Sinne des Thüringer Rettungsdienstgesetzes (§14, Abs. 6) werden grundsätzlich begrüßt. Hierzu existiert bereits eine thüringenweite Arbeitsgruppe auf Initiative und unter Leitung des Landesverbandes der Ärztlichen Leitungen Rettungsdienst Thüringens. Ziel dieser AG ist neben der Prüfung infrage kommender Apps vor allem eine in Thüringen einheitliche Umsetzung. Um keine Insellösungen zu generieren wird empfohlen, das Ergebnis dieser AG abzuwarten.

Die Umsetzung ist aufgrund der notwendigen Berücksichtigung in der Haushaltsplanung der Stadtverwaltung Erfurt nicht zeitnah möglich. In Analogie zur mobilelektronischen Datenerfassung im Rettungsdienst des Freistaats Thüringen ist die Finanzierung über die Kostenträger anzustreben.

Auch die Abschätzung der Kosten ist im Detail nicht möglich. Hierzu bedarf es eines entsprechenden Leistungsverzeichnisses und nachfolgenden Angebotsverfahrens.

Um ein thüringenweit einheitliches Handeln zu gewährleisten, sind die zuständigen Ministerien zu beteiligen und diesen die Projektsteuerung zu übertragen.

Änderung des/der Beschlusspunkte aus Sicht der Stadtverwaltung: Entsprechende Bestrebungen durch die Stadtverwaltung Erfurt sind nicht erforderlich, da bereits eine landesweite AG an einer Strategie arbeitet.

 

Abstimmung im Stadtrat

Der Stadtrat lehnte unseren Antrag ab (Sitzung am 05.11.2025, TOP 6.13).

JaNeinEnthaltungBefangen
83120

Vorherige Beratungen:

  • 25.08.2025, Ausschuss für öffentliche Ordnung, Sicherheit, Ortsteile und Ehrenamt: vertagt
  • 29.09.2025, Ausschuss für öffentliche Ordnung, Sicherheit, Ortsteile und Ehrenamt: abgelehnt (Ja 2, Nein 8, Enthaltung 0)

Quelle: Bürgerinfo der Stadt Erfurt, Drucksache 1517/25 (Beschluss und Abstimmungsergebnis laut Niederschrift; die Stimmen werden nur als Gesamtzahlen, nicht nach Fraktionen, veröffentlicht).

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