2024/23 DaZ-Schüler an Erfurter Schulen im Schuljahr 2023/24

Drucksache 2024/23; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; DaZ-Schüler an Erfurter Schulen im Schuljahr 2023/24; öffentlich

Sehr geehrter Herr Schlösser,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Wie viele Schüler mit Deutsch als Zweitsprache sowie Schüler mit nichtdeutscher Herkunftssprache befinden sich derzeit an den Erfurter Schulen, aufgeteilt nach den staatlichen Grundschulen, Regelschulen, Gemeinschaftsschulen, Gesamtschulen, Gymnasien und Förderzentren in Erfurt?

Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit Sprachförderbedarfen (unter Sprachniveau B2) wird erfasst und verteilt sich auf die Schularten wie folgt:

Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit Sprachförderbedarf DaZ
Grundschulen1.218
Regelschulen345
Gemeinschaftsschulen744
Gesamtschulen97
Gymnasien74
Förderzentren89

Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache (ohne Sprachförderbedarf) wird nicht erfasst, da diese im Klassenverband ohne Förderung lernen.

2. Wie steht die Anzahl der Schüler mit Deutsch als Zweitsprache sowie der Schüler mit nichtdeutscher Herkunftssprache im Verhältnis zur Gesamtschüleranzahl der jeweiligen Schulen?

Nachfolgend ist das Verhältnis der Schülerinnen und Schüler mit Sprachförderbedarf Deutsch als Zweitsprache (DaZ) zur Gesamtschülerzahl in den einzelnen Schularten dargestellt:

Verhältnis Schülerinnen und Schüler DaZ / Gesamtschülerzahl
Grundschulen21,10%
Regelschulen23,30%
Gemeinschaftsschulen16,50%
Gesamtschulen6,30%
Gymnasien2,30%
Förderzentren18,10%

3. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um in Schulen bzw. Klassen mit einem hohen Anteil der Schüler mit Deutsch als Zweitsprache die Arbeitsfähigkeit der Klasse sicherzustellen, insbesondere welche konkreten Unterstützungen erhalten die Lehrer von der Stadt Erfurt, um den Unterricht angemessen führen zu können?

Das Staatliche Schulamt Mittelthüringen (SSA) ist, im Rahmen seiner Pflichten als Arbeitgeber der Lehrer, vorrangig für die Unterstützung des Lehrpersonals zuständig. Welche konkreten Unterstützungen für die Schulen von Seiten des SSA gewährleistet wurden, entzieht sich der Kenntnis der Stadtverwaltung Erfurt.

Seitens der, mit der Wahrung der Aufgaben i. S. d. staatlichen kommunalen Schulträgerschaft beauftragten, Stadtverwaltung wird in jedem Fall die notwendige zusätzliche Ausstattung der Schulen mit entsprechendem Lehr- und Unterrichtsmaterial gewährleistet.

Mit freundlichen Grüßen
A. Bausewein

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