1263/23 Einnahmen der Stadt Erfurt aus Verwarnungs- und Bußgeldern infolge des Vollzugs der Corona-Verordnungen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, nach § 6 Abs. 3 der Thüringer Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten und zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Infektionsschutzgesetz (ThürIfSGZustVO) vom 2. März 2016 in ihrer bis zum 20. Juli 2022 geltenden Fassung und § 7 Nr. 2 der Thüringer Verord…