1297/23 Zuzug von „Geflüchteten ohne Erwerbstätigkeit“ begrenzen und „Geflüchtete“ in Erwerbstätigkeiten vermitteln
Sachverhalt Medienberichten zufolge haben Thüringer Landräte sinngemäß zu Recht gefordert, die Pflicht zur Beherbergung von Geflüchteten ohne Erwerbstätigkeit zeitlich zu begrenzen, wobei Wohnungen nur noch an solche vergeben werden dürfen, welche sich und ihre Familien durch eigene Arbeit ernähren …