1194/23 Sicherstellung der Löschwasserversorgung im Erfurter Stadtgebiet

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

aufgrund § 3 Abs. 1 Nr. 4 ThürBKG hat die Stadt Erfurt für ihr Stadtgebiet die Löschwasserversorgung sicherzustellen. Dies unabhängig davon, ob sie ihre Pflichtaufgabe der öffentlichen Wasserversorgung nach § 42 des Thüringer Wassergesetzes (ThürWG) auf Dritte (Zweckverband, Stadtwerk u. ä.) übertragen hat.


Es wird daher um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:


1. Verfügt das Gebiet der Stadt Erfurt in Gänze über eine dem Arbeitsblatt W 4001:201502 des Deutschen Vereins des Gas und Wasserfaches e.V. entsprechende Löschwasserversorgung (bitte auch Aufgliederung nach Ortsteilen?

Antwort der Stadtverwaltung

Die Landeshauptstadt Erfurt kann den Löschwasserbedarf nicht in Gänze über das Trinkwassernetz sicherstellen.

Der Bau des Trinkwassernetzes entsprechend dem Arbeitsblatt W 4001 richtet sich nicht nach dem Löschwasserbedarf, sondern nach dem Trinkwasserversorgungsbedarf. Oberstes Gebot für die Bemessung der Dimension ist hier die Sicherstellung der Qualität des Trinkwassers. Sind Leitungen zu groß dimensioniert und kommt es dadurch zu stehendem Wasser im Netz, kann es zu Verkeimungen mit Gefahren für die Gesundheit kommen. Das DVGWArbeitsblatt W 4001:201502 bezieht sich in diesem Zusammenhang auf die Wasserverteilungsanlagen (Trinkwassernetz).


2. Falls Frage 1. mit Ja beantwortet wird, wie, in welchem Umfang und in welcher Form ist die
Löschwasserversorgung derzeit sichergestellt (bitte auch Aufgliederung nach Ortsteilen)?

Antwort der Stadtverwaltung

Beantwortung entfällt, da die Frage 1 nicht mit Ja beantwortet wurde.


3. Falls Frage 1. mit Nein oder eingeschränkt mit Nein beantwortet wird, wie lange schon gibt es keine ausreichende Löschwasserversorgung und was sind die Gründe dafür (bitte auch Aufgliederung nach Ortschaften)?

Antwort der Stadtverwaltung

In den Ortsteilen Töttelstädt, Tiefthal, Kühnhausen, Schwerborn, Töttleben, Kerspleben, Hochstedt, Niedernissa, Windischholzhausen, BischlebenStedten, Molsdorf, Schmira, Schaderode, Egstedt und im Güterverkehrszentrum (GVZ) wird die Löschwasserversorgung nicht komplett über das Trinkwassernetz sichergestellt.

Hier werden zur Kompensation unterirdische Löschwasserbehälter (Schaderode, Schmira, Egstedt (im Bau), GVZ, die Wasserentnahme aus offenem Gewässer (Kühnhausen, Molsdorf, Bischleben-Stedten) oder zusätzliche Schlauchleitungen mit Verstärkerpumpen in Kombination mit Fahrzeugtanks (Töttelstädt, Tiefthal,Töttleben, Kerspleben, Hochstedt, Niedernissa, Windischholzhausen) eingesetzt. Im Weiteren siehe Antwort zur Frage 1.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert