Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
mehrere Eltern beschwerten sich darüber, dass sie die für die Versicherung der Leih-Geräte für die Schüler verantwortlich sind. Was konkret abgesichert werden soll, also Höhe der Versicherungsleistung Eigenschäden, Schäden durch Dritte, Vandalismus etc., steht hingegen nicht im Leihvertrag. Zudem ist es manchen Eltern aufgrund ihrer Situation nicht möglich, eine Versicherung zu finanzieren. Anderen könnte aufgrund fehlender Liquidität die Versicherung vom potentiellen Versicherungsgeber versagt werden.
Es wird daher um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
- Aus welchem Grund übernimmt nicht der Schulträger die Organisation und Kostenübernahme der Versicherung?
- Wie schätzt die Stadtverwaltung die Vereinbarkeit der Pflicht der Eltern zur Versicherung der Geräte mit der Lehrmittelfreiheit ein?
- Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, die Eltern diesbezüglich zu entlasten bzw. die Versicherung der Geräte durch die Stadt oder die Schulträger zur organisieren und finanzieren?
Mit freundlichen Grüßen
Sascha Schlösser
Antwort des Oberbürgermeisters
Sehr geehrter Herr Schlösser,
IhreAnfrage beantworte ich wie folgt:
Bezug nehmend zum einleitenden Sachverhalt Ihrer Anfrage wird seitens des Amtes für Bildung darauf hingewiesen, dass in den Leihverträgen konkret formuliert ist, um welche Leihgegenstände und deren Wiederbeschaffungswertes sich handelt. Darüber hinaus wurden zunächst im Umlauf befindliche Leihverträge überarbeitet und in geänderter Fassung den Schulleitern über-mittelt. Die neuen Verträge, gemäß der beigefügten Anlage (hier beispielhaft ein iPad-Leihvertrag, analog existiert dieser für die ausgegebenen Microsoftgeräte), ersetzen die bisherigen. Ein vorheriger Passus, nach welchem explizit die Angabe einer vorhandenen Versicherung erfolgen sollte, wurde entfernt.
Die Entfernung erfolgte aus dem Grund, dass zunächst der ungewollte Eindruck entstand, dass durch den Vertrag gewissermaßen eine Versicherungsabschlusspflicht für den Entleiher entstehen würde. Stattdessen kann seitens der Stadtverwaltung der Abschluss einer entsprechenden Versicherung in dieser Sache nur ausdrücklich empfohlen werden. In jedem Fall besteht eine unmittelbare Haftungspflicht des Entleihers für etwaige Schäden.
- Aus welchem Grund übernimmt nicht der Schulträger die Organisation und Kostenübernahme der Versicherung?
Innerhalb der Bildungseinrichtungen stellt der Schulträger sicher, dass Unterrichtsmittel im Schadenfall repariert oder ersetzt werden. Das erfolgt unter anderem im Rahmen von Versicherungen. Außerhalb der Bildungseinrichtung haftet im Schadenfall für leihweise überlassene Lehrmittel der Entleiher und nicht der Schulträger. Eine gesetzliche Rechtsgrundlage zur Kostenübernahme der Versicherung von Leihgeräten gibt es nicht.
Die Leihgeräte dienen u.a. der Bearbeitung schulischer Aufgaben durch die Schülerinnen und Schüler im häuslichen Umfeld. Sobald eine Nutzung der Geräte außerhalb der Schule erfolgt, ist dem Schulträger jegliche Einflussnahmemöglichkeit hinsichtlich eines sorgsamen Umgangs mit dem Gerät genommen. Dies wirkt sich im Rahmen der Risikobewertung zu eventuellen Schadeneintritten risikoerhöhend und damit –da der Versicherer dieses Risiko zu tragen hat –im Ergebnis prämienerhöhend aus.
2. Wie schätzt die Stadtverwaltung die Vereinbarkeit der Pflicht der Eltern zur Versicherung der Geräte mit der Lehrmittelfreiheit ein?
Lehrmittelfreiheit heißt, dass Gegenstände in Bildungseinrichtungen kostenlos bereitgestellt werden. Nach§ 18 Thüringer Lehr- und Lernmittelverordnung (ThürLLVO) kann die Schule, bei leihweiser Überlassung von Lehrmitteln außerhalb der Schule, im Schadenfall Schadenersatz fordern. Eine etwaig bestehende Haftpflicht- oder Geräteversicherung, die dieses Risiko ggf. ab-deckt, steht den genannten Regelungen nicht entgegen.
3. Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung, die Eltern diesbezüglich zu entlasten bzw. die Versicherung der Geräte durch die Stadt oder die Schulträger zur organisieren und finanzieren?
Die Organisation und Finanzierung der Versicherung für Leihgeräte würde grundsätzlich eine zusätzliche und freiwillige Aufgabe der Stadtdarstellen.
Es stehen keine personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
A. Bausewein