0131/24 Fragen zur Kulturförderabgabe

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

nachdem die Hotelbetreiber jahrelang die Formulare „Bestätigung der beruflich zwingend
erforderlichen Übernachtungen“ kistenweise aufheben mussten, forderte die Stadt diese nunmehr
Ende des vergangenen Jahres an. Einige Hotelbetreiber sind nach mehreren Jahren nicht mehr in
der Lage, die Unterlagen vollständig abzugeben oder auf Richtigkeit zu überprüfen.


Es wird daher um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:


1. Aus welchem Grund wurden die Formulare „Bestätigung der beruflich zwingend
erforderlichen Übernachtungen“ erst jetzt und nicht schon vorher regelmäßig angefordert?

Antwort: Die Unterlagen sind seit Bestehen der Satzung (Erhebung einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen in der LH Erfurt (KASErf vom 07.12.2012) von den Beherbergungsbetrieben regelmäßig einzureichen und  wurden/werden von den Mitarbeitern der Abteilung Steuern geprüft. Bei Fehlen der Nachweise wurden/werden diese von den Beherbergungsbetrieben durch die zuständigen Mitarbeiten entsprechend abgefordert. Der Geltungszeitraum ist hierfür mit aktueller Änderung der Satzung (nun: Satzung zur Erhebung einer Beherbergungssteuer in der Landeshauptstadt Erfurt (Beherbergungssteuersatzung BHStSEF)) auf den 31.12.2023 beschränkt.

2. Wie viele Mitarbeiter sind für die Auswertung der Unterlagen zuständig und wie viel hat
die Stadt durch die Kulturförderabgabe in den ergangenen zwei Jahren eingenommen?

Antwort: Aktuell ist eine Vollzeitstelle mit der Bearbeitung der Kulturförderabgabe be-
schäftigt.
Im Jahr 2022 wurden IstEinnahmen in Höhe von rd. 1,4 Mio. EUR und im Jahr
2023 in Höhe von rd. 1,9 Mio. EUR verbucht.


3. Geht die Stadtverwaltung angesichts des akuten Personalmangels davon aus, dass hier
eine effiziente und sinnvolle Bindung des Personals gegeben ist?

Antwort: Die Stadtkämmerei, Abteilung Steuern ist für die Sicherung und gesetzes und satzungskonformen Erhebung der Einnahmen aus Realsteuern und kommunalen Steuern für die Landeshauptstadt Erfurt zuständig. Ein Vollzugsdefizit bei der Umsetzung der Aufgaben und Satzungsvorgaben darf dabei nicht entstehen. Bei der Umsetzung der Aufgaben wird selbstverständlich darauf geachtet, dass das Personal effizient eingesetzt wird. Nur so war es auch möglich, die bereits oben genannten Einnahmen für den Haushalt der Stadt Erfurt zu erzielen.

Es wird angemerkt, dass seit dem 01.01.2024 satzungsgemäß grundsätzlich alle entgeltlichen Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben in der Landeshauptstadt Erfurt besteuert werden; auch Übernachtungen von Geschäftsreisenden. Entsprechende Nachweise über beruflich zwingend erforderliche Übernachtungen sind ab dem I. Quartal 2024 nicht mehr von den Übernachtungsgästen zu erklären, von den Beherbergungsbetrieben nicht mehr einzureichen und von der Stadtverwaltung ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zu prüfen. Das bedeutet für alle betroffenen DS 0131/24 Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO Kulturförderabgabe öffentlicBereiche eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung.

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