Priorisierung von Sanierungsmaßnahmen in der kleinen Eishalle 2045/24

Mit der DS 1643/23 hat sich die Stadt Erfurt entschieden, bei der Sanierung der kleinen Eishalle schrittweise vorzugehen. Bereits 2007 wurde eine erste Studie zur Sanierung erstellt. Die kleine Eishalle befindet sich seit Jahren in einem desolaten Zustand. Dieser Zustand führte bereits zu Spielabsagen und Spielverlegungen, da die Räumlichkeiten sowie Sanitäranlagen für die Spieler nicht nutzbar waren. Die anderen Erfurter Eishockeymannschaften verfügen nicht einmal über eigene stationäre Umkleidemöglichkeiten wie die Erfurter Black Dragons. Diese sind demnach gezwungen, sich in den Spielpausen und zum Umkleiden in das anliegende Eissportzentrum zu begeben.

 

Beschlussvorschlag

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Erfurter Sportbetrieb die Sanierungsmaßnahmen für die kleine Eishalle priorisiert mit folgenden Punkten bis zur Eislaufsaison 2025/2026 vorzunehmen, um eine angemessene und vollumfängliche spielbetriebliche Nutzung zu gewährleisten:
    • Umfassende Sichtung und Neubewertung der Nutzung vorhandener Räume, Kabinen sowie Schleifräume im Erd- und Untergeschoss
    • Errichtung von Umkleideräumen für die Erfurter Eishockey Mannschaften
    • Instandsetzung der Umkleideräume durch: o Streichen der Wände o Verlegung eines Bodenbelags, der für die Begehung mit Eishockey-Schuhen geeignet ist o durchgängige Anbringung fester Sitzbänke an den Wänden o Anbringung von Kleiderstangen und -haken sowie Schränken o Schaffung von Staumöglichkeiten für Taschen, Material und Sportbekleidung o Umfassende Sanierung des Sanitärbereichs im Kabinentrakt 02 Der Werkausschuss Erfurter Sportbetrieb ist bis zum Ende des 4. Quartals 2025 über die geplanten Maßnahmen, deren Umsetzungszeitplan und Finanzierung zu informieren.

Stellungnahme der Verwaltung

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Erfurter Sportbetrieb die Sanierungsmaßnahmen für die kleine Eishalle priorisiert mit folgenden Punkten bis zur Eislaufsaison 2025/2026 vorzunehmen, um eine angemessene und vollumfängliche spielbetriebliche Nutzung zu gewährleisten:

  • Umfassende Sichtung und Neubewertung der Nutzung vorhandener Räume, Kabinen sowie Schleifräume im Erd- und Untergeschoss
  • Errichtung von Umkleideräumen für die Erfurter Eishockey Mannschaften
  • Instandsetzung der Umkleideräume durch:
  • Streichen der Wände
  • Verlegung eines Bodenbelags, der für die Begehung mit Eishockey-Schuhen geeignet ist
  • durchgängige Anbringung fester Sitzbänke an den Wänden
  • Anbringung von Kleiderstangen und -haken sowie Schränken
  • Schaffung von Staumöglichkeiten für Taschen, Material und Sportbekleidung
  • Umfassende Sanierung des Sanitärbereichs im Kabinentrakt

Der ESB hat für die Jahre 2024/25/26 drei wesentliche Projekte im städtischen Haushalt angemeldet und für diese Maßnahmen auch Fördermittel beim Freistaat Thüringen (2-stufiges Verfahren) für 2025/ VE 2026 angemeldet:

  • Erneuerung der Betonfläche und Bande
  • Erweiterung (Aufstockung) und Erneuerung des Umkleidebereiches im Flügel Süd

Trotz bisher fehlender In-Aussicht-Stellung von Fördermitteln hat des ESB in diesem Jahr bereits damit begonnen an der Thematik „neuen Bande“ zu arbeiten. Derzeit laufen die Planungsarbeiten für die Ausschreibung der Bande. Die Erneuerung der Bande wird aus Gründen des Arbeitsschutzes und auf Drängen der gesetzlichen Unfallkasse (für Profi-Eishockey) erforderlich (Tausch der starren Bande gegen ein flexibles System). Ursprünglich sind wir als ESB davon ausgegangen, dass für diese Maßnahme auch die Erneuerung der Betonfläche erforderlich wird. Mit Fortschreitung der Planung konnte ein Weg gefunden werden, die flexible Bande auf die bestehende Betonfläche zu montieren.

02.24

In den nächsten beiden Jahren wäre dann, sofern wir als ESB zur Antragstellung aufgefordert und Fördermittel bereitgestellt werden, der Aus- und Umbau des Umkleide- und Sanitärflügels Süd geplant. Derzeit lassen wir die Lph 4 (Genehmigungsplanung) zu diesem Projekt erarbeiten. Dies geschieht auch vor dem Hintergrund, um bei Abgabe eines Fördermittelantrages fundierte Angaben zu den Kosten (Kostenberechnung aus Lph. 3, zzgl ggf. Auflagen/Kosten aus der Baugenehmigung, aktualisiert) machen zu können.

Die vorgenannten Schritte sind deshalb gangbar, weil die (gesparten) Eigenmittel aus der nicht notwendigen Erneuerung der Betonfläche hierfür genutzt werden können. Sollten weitere geplante Eigenmittel nicht benötigt werden, wären als nächstes die Sprachalarmierung (Sicherheit!) sowie eine neue Anzeigetafel ganz wesentliche Themen bei der Modernisierung der kleinen Eishalle.

Schaffen wir das alles in den nächsten Jahren umzusetzen, wäre ein großer Schritt in Richtung dauerhafter Bestand der kleinen Eishalle gemacht. Diese Projekte sowie deren Priorität sind so mit dem TERV, dem ESC und dem EHC als unsere Hauptnutzer abgestimmt und bestätigt.

Alle anderen Arbeiten erfolgen aus Mitteln des „laufenden Betriebs“ nach Kassenlage, Priorität und Aufgabenzuordnung regelmäßig in der spielfreien Zeit.

Bezgl. der Staumöglichkeiten bzw. weiterer Lagerflächen wird derzeit Art und Umfang geprüft, wobei klar ist, dass hierfür der Keller aufgrund der Bauart und der begrenzten Entfluchtungsmöglichkeiten nur bedingt tauglich ist. Es gilt zu priorisieren, was am wichtigsten ist, die Unterbringung der umfangreichen Ausrüstung für mehrere Mannschaften, die dann zu Lasten der Sport- oder Sozialflächen geht. Der ESB hat nicht mehr Flächen, als die, die vorhanden sind.

Der Beschlusspunkt ist entbehrlich, da sich alle relevanten Angaben sowohl im Wirtschaftsplan des jeweiligen Jahres, als auch in den regelmäßigen Quartalsberichten wiederfinden.

Es gilt lediglich zu beachten, dass Baumaßnahmen mit Fördermittelanteil ausgabeseitig zu Vollkosten veranschlagt werden, was im Umkehrschluss bedeutet, wenn die Förderung nicht (in geplanter Höhe) erfolgt, kann die Baumaßnahme wegen nicht gesicherter Gesamtfinanzierung nicht begonnen werden.

  • Der Beschlusspunkte 01 ist abzulehnen
  • Der Beschlusspunkt 02 ist abzulehnen, da ohnehin über den Quartalsbericht regelmäßig berichtet wird

 

Abstimmung im Stadtrat

Der Stadtrat lehnte unseren Antrag ab (Sitzung am 12.02.2025, TOP 6.9).

JaNeinEnthaltungBefangen
93500

Vorherige Beratungen:

  • 06.11.2024, Stadtrat: Dringlichkeit nicht bestätigt (Ja 8, Nein 32, Enthaltung 0)
  • 11.12.2024, Stadtrat: Verwiesen in Ausschuss

Quelle: Bürgerinfo der Stadt Erfurt, Drucksache 2045/24 (Beschluss und Abstimmungsergebnis laut Niederschrift; die Stimmen werden nur als Gesamtzahlen, nicht nach Fraktionen, veröffentlicht).

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