Änderungsantrag zu: Zuständigkeit für haushaltswirtschaftliche Sperren nach § 28 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) 0925/20

Änderungs-/Ergänzungsantrag zur Drucksache 0796/20

Der Beschlusspunkt 03 wird geändert (Änderungen fett):

  1. Die haushaltswirtschaftlichen Sperren sind auf begründeten Vorschlag des Oberbürgermeisters oder einer Fraktion durch den Stadtrat bzw. den Finanzausschuss anzuordnen. Der Oberbürgermeister bzw. die Fraktion hat in dem Zusammenhang rechtzeitig und umfassend den Stadtrat bzw. den Finanzausschuss über die Gründe der vorgeschlagenen Haushaltssperre, die möglichen Alternativen und Auswirkungen/Folgewirkungen zu unterrichten.

Begründung: Die AfD-Fraktion nimmt Bezug auf den Antrag der Stadtratsfraktion DIE LINKE vom 5. Mai 2020 zur Zuständigkeit für haushaltswirtschaftliche Sperren nach § 28 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV). Der AfD-Fraktion geht der Antrag hinsichtlich des BP03 nicht weit genug und fordert, dass eine haushaltswirtschaftliche Sperre auch aufgrund eines begründeten Vorschlages einer Fraktion anzuordnen ist. Sollte der Oberbürgermeister Umstände, die zur haushaltwirtschaftlichen Sperre führen können, verkennen, bestünde aufgrund des ausschließlichen Vorschlagsrechts des Oberbürgermeisters sonst die Gefahr, dass diese unter keinen anderen Umständen den Weg zur Abstimmung im Stadtrat finden. Das stellt eine nicht hinzunehmende Gefahr da.

28.05.2020, xxxx xxxx xxxxxxxx Datum, Unterschrift

Stellungnahme der Verwaltung

Mit diesem Änderungsantrag zur DS 0796/20 soll der Beschlusspunkt 03 um das Vorschlagsrecht für die Fraktionen erweitert werden.

Es wird auf die bereits vorliegende ausführliche Stellungnahme zur Ursprungsdrucksache 0796/20 verwiesen. Bereits in dieser Stellungnahme hatte die Verwaltung zum Ausdruck gebracht, dass die Intention des Beschlusspunktes 03 eher in der Zuständigkeit des Ausschusses für Finanzen, Rechnungsprüfung und Vergaben gesehen wird. Daher war vorgeschlagen worden, den BP 03 entsprechend anzupassen.

Gegenüber der alten Stellungnahme zur DS 0796/20 wäre demzufolge einzig der Satz: „Im Beschlusspunkt 03 ist der Bezug zum StR und zu den Fraktion zu entfernen, da die Zuständigkeit beim Ausschuss FLV liegen soll.“ auszutauschen.

Vor dem Hintergrund kann der o.g. Änderungsantrag nicht unterstützt werden.

 

Abstimmung im Stadtrat

Ergebnis im Stadtrat: Erledigt wegen Annahme Änderungsantrag (Sitzung am 11.11.2020, TOP 6.7.1). Ein Abstimmungsergebnis mit Stimmenzahlen ist in der Niederschrift nicht ausgewiesen.

Vorherige Beratungen:

  • 01.07.2020, Stadtrat: vertagt
  • 02.07.2020, Stadtrat: Verwiesen in Ausschuss
  • 24.09.2020, Stadtrat: Verwiesen in Ausschuss

Quelle: Bürgerinfo der Stadt Erfurt, Drucksache 0925/20 (Beschluss und Abstimmungsergebnis laut Niederschrift; die Stimmen werden nur als Gesamtzahlen, nicht nach Fraktionen, veröffentlicht).

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