Drucksache 0767/25; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Finanzielle Förderungen gemeinnütziger Vereine durch die Stadt im Jahr 2024; öffentlich
Sehr geehrter Herr Töpfer,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Welche finanziellen Mittel wurden im Jahr 2024 insgesamt zur Förderung kultureller, gemeinnütziger Vereine bereitgestellt und über welche Programme oder Haushaltspositionen erfolgte die Förderung?
Nachfolgend aufgeführte Mittelansätze standen in 2024 für kulturelle Akteure zur Verfügung:
Jährliche kulturelle Projektförderung 475.000,- EUR Kulturelles Jahresthema (Projektförd.) 200.000,- EUR Institutionelle Förderung 1.443.900,- EUR.
2. Welche kulturellen, gemeinnützigen Vereine haben Fördermittel im Jahr 2024 erhalten, in welcher Höhe und für welche konkreten Projekte oder Maßnahmen wurden diese Mittel bewilligt? (konkrete Auflistung Vereinsname, Förderhöhe und Förderzweck)?
Im Jahr 2024 wurden durch den damaligen Ausschuss für Bildung und Kultur Projektfördermittel über die Drucksachen 0264/24 (Jährliche kulturelle Projektförderung) sowie 0265/24 (Kulturelles Jahresthema 2024 „Barrieren brechen – Kultur entfachen!“) ausgereicht. Die Drucksachen mit allen Details sind im Gremieninformationssystem einsehbar.
3. Gibt es eine Evaluierung oder Erfolgskontrolle, mit der überprüft wird, ob die Fördermittel die angestrebten kulturellen Zielsetzungen erreicht haben, und falls ja, welche Kriterien werden hierbei angewendet?
Da es sich bei den Fördermitteln um öffentliche Gelder handelt, ist durch die Empfänger ein Verwendungsnachweis zu erbringen, der in der Kulturdirektion geprüft wird. Zum Verwendungsnachweis gehören mindestens ein Sachbericht, in dem das Projektgeschehen dargelegt wird sowie ein zahlenmäßiger Nachweis mit allen Ausgaben nach bewilligtem Kosten- und Finanzierungsplan. Einzelne Projekte werden während der Durchführung durch Mitarbeitende der Kulturdirektion besucht/überprüft.
Mit freundlichen Grüßen
A. Horn