Drucksache 0072/25; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Hochwasserschutz Mittelhausen; öffentlich
Sehr geehrter Herr Schlösser,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Wurde das Hochwasserschutzkonzept für Mittelhausen, wie angekündigt, im vergangenen Jahr beauftragt, und falls ja, in welchem Stadium befindet sich die Erstellung?
Nein, es wurde die „Erarbeitung der Aufgabenstellung für ein Hochwasserschutzkonzept“ in Auftrag gegeben. Mit der Fertigstellung des Auftrags ist Ende Januar 2025 zu rechnen, so dass im Februar 2025 die Ausschreibung für die „Erstellung eines Hochwasserschutzkonzeptes“ erfolgen kann.
Ob und wann das Hochwasserschutzkonzept (HWSK) dann tatsächlich in Auftrag gegeben werden kann, hängt von den Angeboten der Bieter und somit vom Ergebnis der Ausschreibung ab. Wir erwarten diesbezüglich Klarheit bis Ende März 2025.
2. Gibt es Pläne für Einzelmaßnahmen, wie etwa die Ertüchtigung von Gebäuden oder andere konkrete Schutzmaßnahmen, die zeitnah umgesetzt werden könnten, um die Hochwassergefahr und mögliche Schäden zu reduzieren?
Wie bereits in der Beantwortung Ihrer Anfrage vom 01.08.2024 (DS 1413/24) dargelegt, gibt es bislang keine Planungen für Hochwasserschutzmaßnahmen in Mittelhausen.
Ursächlich für die Überschwemmungen sind einerseits die vielen und zum Teil ungedrosselten Einleitungen von Regenwasser aus den obenliegenden Ortsteilen Andreasvorstadt, Ilversgehofen, Rieth, Roter Berg und Gispersleben; andererseits die begrenzte hydraulische Kapazität des Gewässers innerhalb der Ortslage – speziell im Bereich zwischen den Brücken Lindenstraße und Friedrich-Neumeyer-Straße.
Eben weil ein Ausbau der Schmalen Gera aufgrund der engen randlichen Bebauung auf ein HQ100-Hochwasser nicht sinnvoll realisierbar ist, müssen Möglichkeiten gefunden werden, dass Wasser vor der Ortslage in der Fläche rückzuhalten und somit die Hochwasserscheitel zu reduzieren.
Aber auch innerhalb der Ortslage Mittelhausen werden bauliche Anpassungen notwendig. Schon heute ist bekannt, dass im Ortsteil ggf. die Brücke „Lindenstraße“ erneuert werden muss sowie die Ufermauern „Messstieg“, „Kleine Gasse“ und „Gerastraße“ der Sanierung bedürfen. Diesbezüglich gibt bzw. gab es schon Planungsansätze, die jedoch aufgrund finanzieller Unterdeckungen des Haushaltes sowie aus personellen Engpässen nicht zum Abschluss gebracht werden konnten.
Am weitesten fortgeschritten sind die Planungen zur Sanierung der Ufermauer Gerastraße, die aufgrund der Vielzahl von betroffenen Versorgungsleitungen sehr komplex ist und derzeit mit den Versorgungsunternehmen abgestimmt wird. Eine bauliche Umsetzung ist voraussichtlich ab 2027 möglich.
3. Inwieweit wurde oder wird die betroffene Bevölkerung bei der Erstellung des Hochwasserschutzkonzepts einbezogen und gibt es Möglichkeiten, weitere Anregungen oder Bedenken aus der Bevölkerung in den Prozess aufzunehmen?
Grundsätzlich wird der Ortsteilrat Mittelhausen in die Planungs- und Abstimmungsprozesse einbezogen. Vorgesehen ist, die Aufgabenstellung zur Erstellung des HWSK sowie die Zwischen- und Endergebnisse des HWSK im öffentlichen Teil der Orteilratssitzungen zu präsentieren und zur Diskussion zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Horn