Drucksache 0074/25; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Vorhaltereserven für Großschadensfall; öffentlich
Sehr geehrter Herr Töpfer,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Wie bewertet die Stadt Erfurt die Gefahr eines Terroranschlags, wie er in Magdeburg oder bei den Anschlägen in Paris am 13. November 2015 mit mehreren, dynamischen Einsatzstellen und einer Großschadenslage vorkam und welche konkreten Pläne bestehen, um in einem solchen Szenario angemessen zu reagieren?
Momentan stellt sich die Gefahr auf Grundlage der Einschätzung des Thüringer Landeskriminalamtes als eine abstrakte Gefährdungslage dar, wobei beachtet werden muss, dass irrational handelnde und emotionalisierte Täter durch die Ermittlungsbehörden schwer zu erfassen sind.
In Erfurt finden folgende Dokumente zur Gefahrenabwehr regelhaft Anwendung:
- Thüringer Katastrophenschutzverordnung (ThürKatSVO)
- Katastrophenschutzplan der Stadt Erfurt
- Richtlinie zur überörtlichen Hilfe bei Großschadensereignissen – ÜMANV
- H.E.A.T.TH: Handlungsempfehlung für Amok- und Terrorlagen Thüringen
- Amtsverfügung 04/24, Konzept zur Bewältigung von MANV Einsätzen (Massenanfall von Verletzten) und Großschadenslagen im Rettungsdienstbereich der Stadt Erfurt durch den Rettungsdienst, die Feuerwehr und den Katastrophenschutz
- Rettungsdienstbereichsplan für den Rettungsdienstbereich Erfurt inkl. dessen Anlage zur Bewältigung von größeren Notfallereignissen in der Fassung des 6. Änderungsnachtrags, welcher zum 01.06.2023 in Kraft trat.
Die Gefahrenabwehr bei Großveranstaltungen ist Bestandteil des ereignisbezogenen Sicherheitskonzeptes.
2. Welche Kapazitäten stehen in den Erfurter Kliniken und im überörtlichen Rettungsdienst zur Verfügung, um bei einem Schadensfall mit einer hohen Zahl von intensivpflichtigen Verletzten (Sichtungskategorie III) eine Versorgung sicherzustellen, insbesondere angesichts begrenzter Schockraumkapazitäten und der Nachtflugtauglichkeit von lediglich einem Rettungshubschrauber in Thüringen?
Die realen Kapazitäten der Erfurter Kliniken werden durch den 8. Thüringer Krankenhausplan geregelt. In den Kliniken werden Krankenhausalarmpläne vorgehalten. Für die Bewältigung von Sonderlagen ist jedoch die Richtlinie zur überörtlichen Hilfe bei Großschadensereignissen – ÜMANV – hier die Anlage 11, Übersicht über die Behandlungskapazitäten – maßgeblich, welche die direkte Zuordnung von Notfallpatienten aller Sichtungskategorien an geeignete Kliniken für ganz Thüringen vorgibt. Diese Richtlinie regelt auch die Anforderung und den Einsatz von ÜMANV-Einheiten, somit den überörtlichen Rettungsdienst.
Die Anlage 11 der ÜMANV-Richtlinie ist frei zugänglich unter nachfolgendem Link einzusehen: https://innen.thueringen.de/staats-und-verwaltungsrecht/zivile-verteidigung-katastrophenschutz-retttungswesen/rettungswesen/uemanv Sie können hier die Behandlungskapazitäten der Thüringer Kliniken für alle drei Kategorien (rot, gelb, grün), jeweils zu den Tages- und Nachtstunden in separaten Tabellenblättern einsehen.
Die Bemessung der vorzuhaltenden Ressourcen der Luftrettung ist Aufgabe des Freistaates Thüringen und kann nicht von den Trägern des bodengebundenen Rettungsdienstes beeinflusst werden.
3. Sind die aktuell vorgehaltenen Ressourcen im Sanitätsdienst, Katastrophenschutz und bei ehrenamtlichen Einheiten ausreichend, um bei einer Großschadenslage für die Verletzten Versorgung und Transport zu gewährleisten und wird die Anschaffung und Integration von Großraum-Rettungsfahrzeugen (GRTW oder GITW) als zusätzliche Maßnahme zur Erhöhung der Kapazitäten in Erwägung gezogen?
Die Kapazitäten des Sanitätsdienstes als Bestandteil des Katastrophenschutzes entsprechen den Vorgaben der ThürKatSVO vollumfänglich. In Erfurt existiert zusätzlich eine SchnellEinatz-Gruppe (SEG) Rettungsdienst, welche gerade im Bereich der unterschwelligen Lagen mit deutlich schnellerer Verfügbarkeit zum Einsatz gebracht werden kann. Im Übrigen verweisen wir auf die überregionalen Ressourcen, welche nach den Konzepten unter 1.) zum Einsatz gebracht werden können.
GRTW sowie GITW sind im Freistaat Thüringen aktuell nicht vorgesehen, somit werden diese Ressourcen für den Aufgabenbereich des übertragenen Wirkungsbereichs auch nicht durch die Stadt Erfurt beschafft.
Mit freundlichen Grüßen
A. Horn
Hinweis: Der Anfrage war als Anlage der Rettungsdienstbereichsplan für den Rettungsdienstbereich Erfurt (37 Seiten) beigefügt. Wegen des Umfangs wird er hier nicht wiedergegeben; er ist im Bürgerinfoportal der Stadt Erfurt bei der Drucksache abrufbar.