0349/20 Sicherstellung des Rechtsanspruches auf ganztägige Förderung in einer Kindertageseinrichtung im Gebiet der Stadt Erfurt; Erweiterung

Drucksache 0349/20; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Sicherstellung Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageeinrichtung; Erweiterung; öffentlich

Sehr geehrter Herr Aust,

Ihre erweiterte Anfrage möchte ich nachfolgend beantworten.

1. Wurden zum Stichtag 31. Dezember 2019 bei fehlenden Plätzen zur ganztägigen Förderung in einer Kindertageseinrichtung für Kinder mit Hauptwohnsitz in der Stadt Erfurt Leistungen der Kindertagesbetreuung in anderen Gemeinden und Städten in Anspruch genommen und wenn ja, in wie vielen Fällen und mit welcher finanziellen Belastung für den Haushalt der Stadt Erfurt?

Gemäß § 5 ThürKitaG haben Eltern das Recht, zwischen verschiedenen Angeboten der Kindertagesbetreuung sowohl innerhalb der Wohnsitzgemeinde als auch an einem anderen Ort zu wählen. Dieses Wunsch- und Wahlrecht nehmen Eltern ohne Begründung in Anspruch und wird seitens des Jugendamtes auch nicht hinterfragt. 250 Kinder aus Erfurt werden gegenwärtig in Kindertageseinrichtungen außerhalb von Erfurt und etwa dieselbe Anzahl von Kindern, die außerhalb von Erfurt wohnen, in Kindertageseinrichtungen in Erfurt betreut. Eltern zahlen für die Betreuung ihres Kindes die vom Träger der Einrichtung festgelegten Entgelte. Die jeweils aufnehmende Gemeinde hat gegenüber der Wohnsitzgemeinde einen Anspruch auf Erstattung einer Betriebskostenpauschale, die durch das TMBJS jährlich neu festgelegt wird (aktuell 556 € für gemeinschaftlich geführte Einrichtungen bzw. 916 € für Kinderkrippen).

2. Gab es in den Jahren 2018 und 2019 und gibt es im Jahr 2020 Verwaltungsstreitverfahren zur Umsetzung des Rechtsanspruches auf ganztägige Förderung von Kindern mit Hauptwohnsitz in der Stadt Erfurt in einer Kindertageseinrichtung in der Stadt Erfurt und wenn ja, in wie vielen Fällen und mit welchem Ausgang (bitte in tabellarischer Form)?

Bis zum heutigen Tag gab es keine Verwaltungsstreitverfahren zur Umsetzung des Rechtsanspruches auf ganztägige Förderung von Kindern mit Hauptwohnsitz in Erfurt.

3. Wie viele Kinder von Asylbewerbern und -berechtigten haben zum Stichtag 31. Dezember 2019 Betreuungsleistungen in Kindertageseinrichtungen in der Stadt Erfurt in Anspruch genommen?

Die statistisch zu erhebenden Merkmale sind in § 98 SGB VIII abschließend aufgeführt. Auswertungen, aus denen sich ein Zusammenhang zwischen dem Aufenthaltsstatus eines Kindes und dessen Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege herstellen ließen, liegen nicht vor(siehe Bedarfsplanung Tageseinrichtungen für Kinder/Tagespflege für den Zeitraum vom1. August 2019 bis 31. Juli 2020,Seite 12 Ziffer 2.1.1.3.).

Mit freundlichen Grüßen
A. Bausewein

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