Drucksache 0348/20; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Sicherstellung Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung; öffentlich
Sehr geehrter Herr Aust,
Ihre Anfrage möchte ich nachfolgend beantworten.
1. Für wie viele Kinder mit Hauptwohnsitz in Erfurt konnte zum Stichtag 31. Dezember 2019 ein Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung in einer Kindertageseinrichtung in der Stadt Erfurt nicht sichergestellt werden und wie viele davon sind deutscher Nationalität?
Für den Rechtsanspruch nach § 2 Abs. 1 ThürKitaG gelten zwei Kriterien. Das Kind muss seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Thüringen und das erste Lebensjahr vollendet haben. Die Nationalität oder Staatsangehörigkeit des Kindes haben auf den Rechtsanspruch keine Auswirkung. Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.
2. Für wie viele Kinder mit Hauptwohnsitz in Erfurt können im Haushaltsjahr 2020 die in der aktuellen Bedarfsplanung nach § 20 ThürKitaG ausgewiesenen erforderlichen Plätze zur ganztägigen Förderung in einer Kindertageseinrichtung in der Stadt Erfurt voraussichtlich nicht sichergestellt werden und wie viele davon sind deutscher Nationalität?
Bei der Bedarfsplanung nach § 20 ThürKitaG wird die Anzahl der Kindertagesbetreuungsplätze ermittelt, die anhand der jeweiligen Geburtsjahrgänge zum Stichtag voraussichtlich benötigt werden. Für das Jahr 2020 ist von 170 fehlenden Betreuungsplätzen auszugehen.
3. Wurden zum Stichtag 31. Dezember 2019 bei fehlenden Plätzen zur ganztägigen Förderung in einer Kindertageseinrichtung für Kinder mit Hauptwohnsitz in der Stadt Erfurt Leistungen der Kindertagespflege in Anspruch genommen und wenn ja, in wie vielen Fällen und mit welcher finanziellen Belastung für den Haushalt der Stadt Erfurt?
Dem Jugendamt sind zum Stichtag 31. Dezember 2019 keine Fälle bekannt, in denen sich Eltern mangels fehlender Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen für Betreuungsplätze in Kindertagespflege entschieden haben.
Mit freundlichen Grüßen
A. Bausewein