Im Rahmen eines Gesprächs zwischen Stadträten und Vertretern der Industrie- und Handelskammer Erfurt wurde wiederholt auf konkrete bürokratische Belastungen für ortsansässige Unternehmen hingewiesen. Gewerbetreibende wenden in erheblichem Umfang Arbeitszeit für die Bearbeitung von Erlaubnis- und Genehmigungserfordernissen auf. Der zeitliche Aufwand steht nach Einschätzung der Betroffenen oft in keinem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der geregelten Sachverhalte. Im Gespräch wurde geschildert, wie solche Verzögerungen zur Verhinderung einer Ansiedlung von Unternehmen führten.
Bürokratiekosten stellen nach drei aufeinanderfolgenden Jahren wirtschaftlicher Rezession für viele Betriebe einen bedeutenden Kostenfaktor dar. Die unternehmerische Belastung steht dabei in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der personellen Lage in der Stadtverwaltung. In Stellungnahmen zu nahezu jedem Antrag mit Verwaltungsbezug verweist die Stadtverwaltung wiederkehrend auf eingeschränkte personelle Kapazitäten. Damit ist Verfahrensvereinfachung nicht nur ein wirtschaftspolitisches, sondern zugleich ein wichtiges haushalts- und organisationspolitisches Anliegen der Stadt. Jede entfallende oder pauschalierte Einzelfallprüfung wirkt unmittelbar auf die erforderliche Personalstärke der Verwaltung und damit auf den kommunalen Haushalt.
Das Ziel des Antrags ist es daher auch, freiwerdende Kapazitäten auf Aufgabenfelder umzusetzen, in denen die Stadtverwaltung gegenwärtig den Personalmangel offen kommuniziert.
Ein Großteil der einschlägigen Verfahren ist bundes- oder landesrechtlich abschließend geregelt. Innerhalb des durch höherrangiges Recht gezogenen Rahmens verbleibt der Stadt jedoch ein konkret nutzbarer Regelungsspielraum, der bislang nicht ansatzweise ausgeschöpft ist. Die drei explizit genannten Bereiche sind dabei von zentraler Bedeutung.
Beschlussvorschlag
01 Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, in welchen Bereichen kommunal verantworteter Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren im eigenen Wirkungskreis Vereinfachungen und Verfahrensbeschleunigungen möglich sind, die zugleich Bürger und Unternehmen entlasten und den Personalaufwand der Stadtverwaltung reduzieren.
Die Prüfung erstreckt sich insbesondere auf folgende Bereiche:
- Straßenrechtliche Sondernutzungen: Erweiterung erlaubnisfreier Tatbestände, Einsatz von Allgemeinverfügungen für typisierte Sondernutzungen, Pauschalierungen anstelle von Einzelfallprüfungen sowie weitere Instrumente der Verfahrensbeschleunigung, beispielsweise Genehmigungsfiktion nach §
42a VwVfG, insbesondere bei Warenauslagen, Aufstellern, Außengastronomie und temporären Werbeträgern. - Erweiterte Anwendung der Genehmigungsfreistellung in § 64 ThürBO, etwa durch Vereinfachung/Liberalisierung der Bebauungspläne. Hierzu sind Häufigkeit und Bedeutung antragserzwingender Festsetzungen darzustellen.
- Bearbeitungsfristen: Prüfung einer selbstverpflichtenden Höchstbearbeitungszeit in Verfahren des eigenen
Wirkungskreises einschließlich eines Berichtswesens über Fristüberschreitungen.
02 Der Prüfbericht wird dem Stadtrat bis zum Ende des ersten Quartals 2027 schriftlich vorgelegt.
Er stellt dar:
- die geprüften Bereiche
- identifizierte Vereinfachungsoptionen mit Aufwand- und Nutzenabschätzung sowie
quantifizierter Schätzung der freiwerdenden Personalkapazitäten - entgegenstehende Gründe
03 Mit dem Bericht ist ein Vorschlag zur weiteren Behandlung der einzelnen Optionen zu verbinden (Satzungsänderung, Verwaltungsanweisung oder politischer Folgebeschluss). Soweit Vereinfachungsoptionen zur Freisetzung von Personalkapazitäten führen, ist darzulegen, in welchen Bereichen das freiwerdende Personal bis zum regulären Auslaufen der Arbeitsverhältnisse eingesetzt werden kann.
04 Der Prüfauftrag verursacht keine über die regelmäßige Aufgabenwahrnehmung der Verwaltung hinausgehenden Kosten. Einsparungen ausfolgenden Umsetzungsschritten werden mit dem Prüfbericht gesondert ausgewiesen