Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
im Rahmen früherer Nachfragen zum Umgang mit Wohnungslosigkeit in der Landeshauptstadt Erfurt wurde seitens der Stadtverwaltung unter anderem auf einen Informationsflyer verwiesen, der bestehende Hilfsangebote und Anlaufstellen benennt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Stadt Erfurt derzeit über die Ausreichung des Informationsflyers und die darin benannten Hilfestätten hinaus, um wohnungslose Menschen aktiv zu unterstützen – insbesondere im öffentlichen Raum?
Die Landeshauptstadt Erfurt hat als ordnungsbehördlichen Auftrag, in konkreter Zuständigkeit des Amtes für Soziales, Gefahren für Leib und Leben durch Obdach-/Wohnungslosigkeit abzuwenden. Dafür werden verschiedene Unterbringungsmöglichkeiten z. B. in Form von Nachtasyl, Übergangswohnhäusern sowie auch Gewährleistungswohnungen vorgehalten.
Vor der beschriebenen ordnungsbehördlichen Unterbringung gilt zudem der Grundsatz und Vorrang des Wohnungserhalts, sofern sich der Verlust aufgrund einer Räumung abzeichnet. Dafür berät das Sachgebiet Wohnen/Wohnungsnotfallhilfe betroffene Personen. Es werden zudem in der Regel die gesetzlich normierten Möglichkeiten des Wohnungserhalts geprüft, z. B. durch Mietschuldenübernahme mittels Darlehen. Es wird zudem in weiterführende Dienste wie Schuldner- und/oder Suchtberatung vermittelt, was wiederum auch gesetzlich normiert in Finanzierungsverantwortung der Kommune liegt.
Im Zuge der aktuell laufenden Erstellung des Erfurter Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit wurde zudem bereits die Arbeit des Sachgebietes Wohnen/Wohnungsnotfallhilfe des Amtes für Soziales neu ausgerichtet und dabei die aufsuchende Sozialarbeit gestärkt, so dass wohnungslose Personen direkt angesprochen werden und Unterstützungswege angeboten werden.
2. Welche zusätzlichen oder neuen Maßnahmen, Konzepte oder Projekte zur Unterstützung wohnungsloser Menschen befinden sich aktuell in Planung oder Prüfung und in welchem zeitlichen Rahmen ist gegebenenfalls mit einer Umsetzung zu rechnen?
Im Rahmen der Erstellung des Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit erfolgten bereits sowohl eine Befragung der Partner der Wohnungsnotfallhilfe sowie der betroffenen Personen selbst. Daraus aufgezeigte mögliche Bedarfe werden in der begleitenden Arbeitsgruppe zum Aktionsplan, an der alle Erfurter Stadtratsfraktionen beteiligt sind, erörtert und in die Erstellung einbezogen. Beispielhaft ist hier der Konzeptansatz Housing First zu nennen.
Es ist geplant, dem Aktionsplan im Jahr 2026 zur Beschlussfassung in den Stadtrat einzubringen und damit dann auch die entsprechenden Maßnahmenableitungen beschließen zu lassen sowie zu veröffentlichen.
3. In welcher Form erfolgt die Weiterentwicklung der bestehenden Angebote und wie wird sichergestellt, dass diese Maßnahmen tatsächlich über reine Information hinaus wirksam zur Verbesserung der Situation wohnungsloser Menschen beitragen?
Wie unter 1. aufgezeigt, erfolgt bereits jetzt nicht nur eine reine Information, sondern es wird ein konkretes, wirksames Beratungs- und Unterstützungsangebot für Menschen in Notlagen vorgehalten. Mit der Erstellung des Erfurter Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit wird zudem der Weiterentwicklung der Angebote Rechnung getragen.
Drucksache 0129/26 Anfrage von Vivien Rottstedt