2725/23 Keine Anmietung Erfurter Immobilien zur Unterbringung von Geflüchteten oder Asylbegehrenden

Gemäß der Beantwortung der Drucksache 1925/23 sucht die Stadt Erfurt im Rahmen einer
Interessenbekundung Wohnraum für Flüchtlinge. Augenscheinlich interessiert sich die Stadt
vornehmlich für Hotels und Jugendherbergen, vgl. DHJ Jugendherberge in der Klingenstraße 4. Die
Stadt Erfurt bleibt bereits seit Jahren wegen der unzureichenden pauschalen Erstattung durch das
Land auf einen nicht unerheblichen Anteil der Kosten zur Unterbringung der Geflüchteten sitzen.
Um diese offenen Forderungen ausgleichen zu können, bleiben andere dringende Projekte wie
bspw. die zügige Kita und Schulsanierung auf der Strecke

 

Beschlussvorschlag

  1. Der Oberbürgermeister wird verpflichtet, weitere Immobilien zur Unterbringung von Geflüchteten
    oder Asylbegehrenden weder anzumieten noch käuflich zu erwerben.
  2. Dem Oberbürgermeister wird untersagt, weitere Immobilien der Stadt Erfurt oder der
    Kommunalen Wohnungsgesellschaft mbH Erfurt (KoWo) zur Unterbringung von Geflüchteten oder
    Asylbegehrenden zur Verfügung zu stellen.

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