Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
im Rahmen von Maßnahmen zum Hochwasserschutz wurde im Ortsteil Büßleben die Brücke „Zur 
Trolle“ zunächst ersatzlos abgerissen. In den Haushaltberatungen wurde vonseiten der 
Stadtverwaltung seit dem Abriss auf fehlende Haushaltsmittel zur Errichtung einer neuen Brücke 
hingewiesen. Im Zuge der Schaffung einer Umgehungsstraße für den öffentlichen Nahverkehr 
durch den Ortsteil Büßleben aufgrund der anstehenden Umsetzung des ABK wird nun am Standort 
der ehemaligen Brücke „Zur Trolle“ eine Ersatzbrücke gebaut. 
Es wird um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: 
- Wer bezahlt den Ersatzbrückenneubau am Standort der abgerissenen Brücke „Zur Trolle“ 
 aus welchen Mitteln und für welchen Zeitraum wird die neue Brücke dort gebaut?
- Wer ist zur Nutzung der Ersatzbrücke mit welcher Art von Kraftfahrzeugen berechtigt und 
 mit welcher Begründung ist die Nutzung möglicherweise nur eingeschränkt oder nur für
 bestimmte Nutzer freigegeben?
- In welcher Form erfüllt die neue Brücke die notwendigen Anforderungen an einen 
 hochwassergerechten Ersatzneubau und welche Absprachen wurden bezüglich des
 Ersatzneubaus mit dem Ortsteilrat geführt?
Antwort der Stadtverwaltung
1.  Wer bezahlt den Ersatzbrückenneubau am Standort der abgerissenen 
Brücke „Zur Trolle“ aus welchen Mitteln und für welchen Zeitraum wird die 
neue Brücke dort gebaut? 
Die temporäre Errichtung der Behelfsbrücke über den Peterbach wird im 
Rahmen des komplexen Bauvorhabens Büßleben Eiche/Platz der Jugend zur 
Aufrechterhaltung eines regulären ÖPNV–Angebotes notwendig. Eine bis kurz 
vor Beginn der Baumaßnahme vereinbarte Regelung mit zusätzlichen Busangeboten von Linderbach und Urbich wurde infolge Personal – und Fahrzeug–
mangels von der EVAG widerrufen, so dass in kürzester Zeit eine Alternative 
gefunden werden musste. Diese besteht in einer baustellennahen Um–
leitungsstrecke, die wiederum eine Querung des Peterbaches erforderlich 
macht. Hier bot sich der Standort der im Rahmen des Hochwasserschutz–
konzeptes (HWSK) zurück gebauten Brücke Zur Trolle an. Die Bau– und 
Vorhaltungskosten für die Behelfsbrücke werden aus der Haushaltsstelle des 
Tiefbau– und Verkehrsamtes für das Komplexvorhaben bestritten. Als 
Standzeit wurde eine Dauer von 12 Monaten angenommen.  
2.  Wer ist zur Nutzung der Ersatzbrücke mit welcher Art von Kraftfahrzeugen 
berechtigt und mit welcher Begründung ist die Nutzung möglicherweise nur 
eingeschränkt oder nur für bestimmte Nutzer freigegeben? 
Die Behelfsbrücke ist in erster Linie zur Aufrechterhaltung der Buslinie der 
EVAG erforderlich. Gleichzeitig wird eine zusätzliche Nutzung der Brücke 
durch die umliegenden Anwohner gestattet. Auf eine Absperrung der Brücke 
wird aus Zeit–, Kosten– und Akzeptanzgründen bewusst verzichtet. Die Ver–
kehrsorganisation der Baustelle einschl. Umleitungsstrecke wird eine Sper–
rung der Ortslage für Durchgangsverkehr ausweisen, so dass kein regulärer 
Verkehr die Brücke nutzen kann. Inwieweit eine irreguläre Nutzung sich ein–
stellt muss beobachtet werden. Weitere Maßnahmen bleiben daher vorbehalten. 
3.  In welcher Form erfüllt die neue Brücke die notwendigen Anforderungen an einen 
hochwassergerechten Ersatzneubau und welche Absprachen wurden bezüglich des 
Ersatzneubaus mit dem Ortsteilrat geführt? 
Die Brücke ist ein temporär eingerichteter Baubehelf, der unter den Aspekten des Hochwasserschutzes eine akzeptable Lösung darstellt. An den Bau können nicht die gleichen Maßstäbe wie bei einem Dauerbauwerk mit Standzeit von 80 –100 Jahren angelegt werden. Gegenüber dem Vorgängerbauwerk ermöglicht die Behelfsbrücke einen wesentlich größeren und besseren Wasserabfluss. 
Die Untere Wasserbehörde und der Gewässerunterhaltungsverband waren von Beginn an bei 
dem Vorhaben eingebunden. Eine wasserrechtliche Genehmigung wurde beantragt und auch 
erteilt. Die Abnahme unter Beteiligung der beiden genannten Dienststellen erfolgte ohne 
Beanstandung. 
Die Kurzfristigkeit der geänderten Rahmenbedingungen und der damit erforderlichen Lösung 
haben eine reguläre Beteiligung des Ortsteilrates erschwert. Nach Klärung der Vorgehensweise 
wurde durch die Bauleitung des Tiefbau– und Verkehrsamtes die Ortsteilbürgermeisterin Frau 
Hörr mit Schreiben vom 16.05.2022 informiert. 
 
			 
			 
			 
			 
			