Drucksache 2025/23; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Versicherung von Schulungsmaterialien in Erfurter Schulen; öffentlich
Sehr geehrter Herr Schlösser,
Ihre Anfrage beantworte ich folgt:
1. Waren die entwendeten Geräte versichert, wenn ja, durch wen und in welcher Höhe und wenn nicht, warum nicht?
Der Stadtverwaltung Erfurt, mit der Wahrnehmung der Aufgaben der kommunalen Schulträgerschaft für alle staatlichen Schulen der Stadt Erfurt beauftragt, liegt keine derartige Meldung zu dem von Ihnen geschilderten Vorfall vor. Es ist daher davon auszugehen, dass es sich hier um eine Schule in freier Trägerschaft handelt.
2. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Erfurt in Folge des Diebstahls, werden insbesondere die Geräte nunmehr gesondert versichert und Sicherungsmaßnahmen vor Ort optimiert und wenn ja, wie?
Wie zur Frage 1 erläutert, gab es besagten Vorfall nicht an einer staatlichen Schule. An dieser Stelle sei darauf verwiesen, dass innerhalb der Bildungseinrichtungen in Thüringen der verantwortliche Schulträger sicherstellt, dass Unterrichtsmittel in Folge von Diebstahl ersetzt werden. Dies erfolgt im Rahmen von Versicherungen.
3. Wer kommt für den entstandenen Schaden auf und wann werden neue Geräte durch wen mit welchen Kosten angeschafft, die den Schülern für einen Reibungslosen Fortlauf des Unterrichts zur Verfügung gestellt werden können?
Entsprechend der Beantwortung der ersten beiden Fragen, kann diese Frage nicht durch die Stadtverwaltung Erfurt beantwortet werden.
Mit freundlichen Grüßen
A. Bausewein