Drucksache 1968/20; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Lkw-Parkplatz im Güterverkehrszentrum – kurzfristig; öffentlich
Sehr geehrter Herr Mühlmann,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Welche kurzfristige Lösung für das Lkw-Parkplatzproblem im Güterverkehrszentrum strebt die Stadt an, um den aktuellen verkehrstechnischen Gefahrenstellen vor Ort wirksam zu begegnen?
Eine kurzfristige Lösung im Sinne einer Zwischenlösung ist nicht das Ansinnen der Stadt. Vielmehr soll der Bau eines Lkw-Parkplatzes zeitnah umgesetzt werden. Ein Investor und ein Betreiber sind gefunden. Die Stadt hat ein Grundstück für den Investor optioniert. Die Bauvoranfrage läuft.
2. Bis wann wird eine kurzfristige Lösung für das Lkw-Parkplatzproblem im Güterverkehrszentrum umgesetzt?
Den Bauantrag einzureichen sowie die zeitliche und bauliche Umsetzung des Vorhabens obliegt dem Investor. Die Stadt würde eine Realisierung in 2021 begrüßen.
3. Welche Kosten entstehen und wie werden die Mittel zur Verfügung gestellt?
Das Vorhaben setzt der private Investor eigenwirtschaftlich um. Es fließen keine Mittel aus dem städtischen Haushalt.
Mit freundlichen Grüßen
A. Bausewein