1921/20 Wem gehört Erfurt?

Drucksache 1921/20; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Wem gehört Erfurt?; öffentlich

Sehr geehrter Herr Schlösser,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Wieviel Grundeigentum am Stadtgebiet Erfurt besteht jeweils prozentual zu Gunsten natürlicher Personen, juristischer Personen und Personengesellschaften, sowie jeweils gesondert zu Gunsten der Stadt, der evangelischen Kirche und der katholischen Kirche.

Die Landeshauptstadt Erfurt als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist Eigentümerin von ca. 20% der Fläche des Stadtgebietes von Erfurt. Aus den in der Stadtverwaltung vorliegenden Eigentümerdaten aus dem Automatisiertes Liegenschaftsinformationssystem (ALKIS) des Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation sind keine aussagekräftigen Recherchen bezüglich der Unterteilung der verbleibenden Fläche möglich.

2. Wie ist das Grundeigentum natürlicher Personen unter inländischen Personen und ausländischen Personen, jeweils aufgeteilt nach Nationalität, prozentual verteilt und wie ist das Grundeigentum juristischer Personen und Personengesellschaften prozentual nach deren Gesellschaftsformen (inländisch/ausländisch) aufgeteilt?

Auf die Erläuterung zu Frage 1 wird verwiesen. Aussagen hierzu sind seitens der Stadtverwaltung nicht möglich.

3. Wieviel Prozent der Bürger in Erfurt leben zur Miete und wie viele im selbstgenutzten Wohneigentum?

Lt. Wohnungs- und Haushaltserhebung 2020 wohnen 67 Prozent zur Miete und 33 Prozent im Eigentum

Mit freundlichen Grüßen
A. Bausewein

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