1961/20 Strom- und Gassperren in Erfurter Haushalten

Drucksache 1961/20, Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO, Strom- und Gassperren in Erfurter Haushalten, öffentlich

Sehr geehrter Herr Aust,

vorab möchte ich darauf hinweisen, dass die Zuständigkeit für die Energieversorgung bei der SWE Energie GmbH liegt, eine 61%ige Tochter der SWE Stadtwerke Erfurt GmbH, und somit die in Ihren Fragen aufgeführten Maßnahmen durch die SWE Energie GmbH umgesetzt werden.

Die mit den Fragen

1. Wie viele Erfurter Haushalte haben in den vergangenen 5 Jahren jeweils jährlich eine Sperrandrohung für Strom von der Stadtwerke Erfurt GmbH erhalten und wie vielen wurde schließlich der Strom abgestellt?

2. Wie viele Erfurter Haushalte haben in den vergangenen 5 Jahren jeweils jährlich eine Sperrandrohung für Gas von der Stadtwerke Erfurt GmbH erhalten und bei wie vielen wurde das Gas gesperrt?

angefragten Daten unterliegen nicht dem Auskunftsrecht nach § 22 Abs. 3 Satz 3 ThürKO. Diese können bei Bedarf im Aufsichtsrat der SWE Energie GmbH erfragt werden.

Zur 3. Frage

3. In welcher Höhe bestehen offene Forderungen aus Strom- und Gasrechnungen der Stadtwerke Erfurt GmbH gegenüber Erfurter Haushalten aufgeteilt nach den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020?

verweise ich auf nachfolgende Tabelle.

Offene Forderungen SWE Energie GmbH

2017 (EUR)2018 (EUR)2019 (EUR)2020* (EUR)
Strom7.041.342,538.716.322,509.785.929,177.315.340,22
Gas1.246.085,711.396.716,251.682.498,711.350.860,50
*01.01.2020 – 30.09.2020

Mit freundlichen Grüßen
A. Bausewein

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