0975-22 Auslastung der
Kapazitätsgrenzen an Erfurter Schulen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Erfurter Schulen stehen an ihren Kapazitätsgrenzen. Ein Umstand, der in Hinblick auf das
kommende Schuljahr vermuten lässt, dass nicht jedes einzuschulende Kind auch einen Platz
bekommen könnte.


Es wird um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

  1. Wie viele Plätze für Schüler sind im Erfurter Stadtgebiet insgesamt pro Klassenstufe und
    Schule frei?
  2. Wie viele Plätze für Schüler werden von deutschen, ukrainischen und Kindern sonstiger
    Nationalitäten je nach Klassenstufe und Schule belegt?
  3. Von weiterem erwartenden Zuzug ausgehend: Wie stellt die Stadtverwaltung sicher, dass
    zuvorderst jedes einheimische Kind einen Schulplatz im Schuljahr 2022/23 in Erfurt
    erhalten wird?

 

Antwort der Stadtverwaltung

1. Wie viele Plätze für Schüler sind im Erfurter Stadtgebiet insgesamt pro
Klassenstufe und Schule frei?


Die Stadtverwaltung ist für die Beantwortung der Anfrage nicht zuständig.
Nach dem Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) entscheiden die im Dienste des
Freistaates Thüringen stehenden Schulleiter über die Aufnah me der Schüler
und legen die Kapazitäten für die jeweilige Schule fest. Die offiziellen
Schulstatistiken werden federführend durch das Thüringer Ministerium für
Bildung, Jugend und Sport mittels des Statistischen Informationssystems
Bildung (SIS) geführt.

Seitens des Staatlichen Schulamtes (SSA) wird darüber informiert, dass bzgl.
der Fragestellung keine detaillierten Daten vorliegen. Für eine entsprechende
Beantwortung müsste eine umfängliche Erhebung an sämtlichen Schulen
erfolgen, was durch die Behörde derzeit nicht leistbar ist.


2. Wie viele Plätze für Schüler werden von deutschen, ukrainischen und
Kindern sonstiger Nationalitäten je nach Klassenstufe und Schule belegt?


Für die Beantwortung der Frage besteht aus den o. g. Gründen ebenfalls keine
Zuständigkeit. Nach Mitteilung des SSA werden solche Daten aufgrund der
bestehenden Irrelevanz einer Unterscheidung von Schülerinnen und Schülern
nach Nationalitäten nicht erhoben.

3. Von weiterem erwartenden Zuzug ausgehend: Wie stellt die Stadtverwaltung sicher, dass
zuvorderst jedes einheimische Kind einen Schulplatz im Schuljahr 2022/23 in Erfurt erhalten wird?


Nach dem ThürSchulG ist für jedes schulpflichtige Kind mit Wohnsitz in Erfurt ein Schulplatz
abzusichern. Dieser Aufgabe kommt die Stadtverwaltung Erfurt aktuell und auch zukünftig
vollständig nach.

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