0860-22 Zukunft des Internats für Auszubildende (SBBS 1)

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

das Internat für Auszubildende 1 in Erfurt erfreut sich großer Beliebtheit. Es werden
Auszubildende, auch unter 18 Jahren, recht kostengünstig beherbergt. Die meisten
Auszubildenden werden Handwerker, es sind auch junge Menschen von der Bahn und den SWE
unter den Mietern. Der Bedarf ist vorhanden, zumal die zukünftigen Auszubildenden eine
Planungssicherheit benötigen.


Unter dem Aspekt, dass 47 Lehrstellen von 100 Lehrstellen besetzt sind, bitte ich um
Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wieso werden noch keine Neuverträge abgeschlossen?
  2. Was sind die zukünftigen Pläne für das Internat für Auszubildende?
  3. Auf welcher Grundlage wird die Entscheidung zur Halbierung/Reduzierung der
    Internatskapazitäten durchgeführt?

 

Antwort der Verwaltung

1. Wieso werden noch keine Neuverträge abgeschlossen?

Bestandteil aller HHPlanungsphasen der Stadt Erfurt sind insbesondere auch
Überprüfungsprozesse der wahrgenommenen freiwilligen Aufgaben durch die
Landeshauptstadt Erfurt. Im Rahmen der Planung für die Haushaltsjahre 2022
ff. trifft dies auch auf das o. g. Internat für Auszubildende zu. Konkret ergab
eine Überprüfung des jährlichen Auslastungsgrades zum Jahreswechsel im
Zuge einer von Amts wegen durchzuführenden Neukalkulation zur
Tarifordnung zu den Entgelten für Wohnheime und Internate in städtischer
Trägerschaft, dass die Auslastung seit 2015 signifikant gesunken ist.

Aktuell wird daher geprüft, wie hoch der tatsächliche Bedarf an
Internatsplätzen für das kommende Schuljahr 2022/23 ist. Im Ergebnis wird
die Internatsleitung dazu aufgefordert, entsprechende Jahresverträge, wie i. S.
der Benutzungssatzung und der Tarifordnung zudem generell vorgesehen,
abzuschließen.


2. Was sind die zukünftigen Pläne für das Internat für Auszubildende?


Nach dem Schuljahr 2022/23 ist nach aktuellen Überlegungen angedacht,
eine erneute Überprüfung des Bedarfs an Internatsplätzen durchzuführen.
Dies soll insbesondere vor dem Hintergrund geschehen, um dann ggf.
beurteilen zu können, ob sich eine Änderung in der Nachfrage an städtischen
Internatsplätzen ergeben hat.


3. Auf welcher Grundlage wird die Entscheidung zur Halbierung/
Reduzierung der Internatskapazitäten durchgeführt?


Wie bereits unter Punkt 1 erläutert, ergab eine Überprüfung des jährlichen
Auslastungsgrades zum Jahreswechsel, dass die Auslastung seit 2015
signifikant gesunken ist. Aufgrund der aktuellen Weltlage i. Z. m. dem

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