0941/22 Hochwasserschutz in Büßleben

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im Rahmen von Maßnahmen zum Hochwasserschutz wurde im Ortsteil Büßleben die Brücke „Zur
Trolle“ zunächst ersatzlos abgerissen. In den Haushaltberatungen wurde vonseiten der
Stadtverwaltung seit dem Abriss auf fehlende Haushaltsmittel zur Errichtung einer neuen Brücke
hingewiesen. Im Zuge der Schaffung einer Umgehungsstraße für den öffentlichen Nahverkehr
durch den Ortsteil Büßleben aufgrund der anstehenden Umsetzung des ABK wird nun am Standort
der ehemaligen Brücke „Zur Trolle“ eine Ersatzbrücke gebaut.


Es wird um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

  1. Wer bezahlt den Ersatzbrückenneubau am Standort der abgerissenen Brücke „Zur Trolle“
    aus welchen Mitteln und für welchen Zeitraum wird die neue Brücke dort gebaut?
  2. Wer ist zur Nutzung der Ersatzbrücke mit welcher Art von Kraftfahrzeugen berechtigt und
    mit welcher Begründung ist die Nutzung möglicherweise nur eingeschränkt oder nur für
    bestimmte Nutzer freigegeben?
  3. In welcher Form erfüllt die neue Brücke die notwendigen Anforderungen an einen
    hochwassergerechten Ersatzneubau und welche Absprachen wurden bezüglich des
    Ersatzneubaus mit dem Ortsteilrat geführt?

Antwort der Stadtverwaltung

1. Wer bezahlt den Ersatzbrückenneubau am Standort der abgerissenen
Brücke „Zur Trolle“ aus welchen Mitteln und für welchen Zeitraum wird die
neue Brücke dort gebaut?


Die temporäre Errichtung der Behelfsbrücke über den Peterbach wird im
Rahmen des komplexen Bauvorhabens Büßleben Eiche/Platz der Jugend zur
Aufrechterhaltung eines regulären ÖPNVAngebotes notwendig. Eine bis kurz
vor Beginn der Baumaßnahme vereinbarte Regelung mit zusätzlichen Busangeboten von Linderbach und Urbich wurde infolge Personal und Fahrzeug
mangels von der EVAG widerrufen, so dass in kürzester Zeit eine Alternative
gefunden werden musste. Diese besteht in einer baustellennahen Um
leitungsstrecke, die wiederum eine Querung des Peterbaches erforderlich
macht. Hier bot sich der Standort der im Rahmen des Hochwasserschutz
konzeptes (HWSK) zurück gebauten Brücke Zur Trolle an. Die Bau und
Vorhaltungskosten für die Behelfsbrücke werden aus der Haushaltsstelle des
Tiefbau und Verkehrsamtes für das Komplexvorhaben bestritten. Als
Standzeit wurde eine Dauer von 12 Monaten angenommen.


2. Wer ist zur Nutzung der Ersatzbrücke mit welcher Art von Kraftfahrzeugen
berechtigt und mit welcher Begründung ist die Nutzung möglicherweise nur
eingeschränkt oder nur für bestimmte Nutzer freigegeben?


Die Behelfsbrücke ist in erster Linie zur Aufrechterhaltung der Buslinie der
EVAG erforderlich. Gleichzeitig wird eine zusätzliche Nutzung der Brücke
durch die umliegenden Anwohner gestattet. Auf eine Absperrung der Brücke
wird aus Zeit, Kosten und Akzeptanzgründen bewusst verzichtet. Die Ver
kehrsorganisation der Baustelle einschl. Umleitungsstrecke wird eine Sper
rung der Ortslage für Durchgangsverkehr ausweisen, so dass kein regulärer
Verkehr die Brücke nutzen kann. Inwieweit eine irreguläre Nutzung sich ein
stellt muss beobachtet werden. Weitere Maßnahmen bleiben daher vorbehalten.

3. In welcher Form erfüllt die neue Brücke die notwendigen Anforderungen an einen
hochwassergerechten Ersatzneubau und welche Absprachen wurden bezüglich des
Ersatzneubaus mit dem Ortsteilrat geführt?


Die Brücke ist ein temporär eingerichteter Baubehelf, der unter den Aspekten des Hochwasserschutzes eine akzeptable Lösung darstellt. An den Bau können nicht die gleichen Maßstäbe wie bei einem Dauerbauwerk mit Standzeit von 80 100 Jahren angelegt werden. Gegenüber dem Vorgängerbauwerk ermöglicht die Behelfsbrücke einen wesentlich größeren und besseren Wasserabfluss.

Die Untere Wasserbehörde und der Gewässerunterhaltungsverband waren von Beginn an bei
dem Vorhaben eingebunden. Eine wasserrechtliche Genehmigung wurde beantragt und auch
erteilt. Die Abnahme unter Beteiligung der beiden genannten Dienststellen erfolgte ohne
Beanstandung.

Die Kurzfristigkeit der geänderten Rahmenbedingungen und der damit erforderlichen Lösung
haben eine reguläre Beteiligung des Ortsteilrates erschwert. Nach Klärung der Vorgehensweise
wurde durch die Bauleitung des Tiefbau und Verkehrsamtes die Ortsteilbürgermeisterin Frau
Hörr mit Schreiben vom 16.05.2022 informiert.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert