Drucksache 1698/20; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO, Stand der Planung für den zentralen Platz des Ortsteils Büßleben, öffentlich
Sehr geehrter Herr Mühlmann,
bevor ich nachfolgend Ihre Anfrage detailliert beantworte, gestatten Sie mir vorab einige allgemeine Anmerkungen zu Ihrer Anfrage.
Der Stadtrat hat bereits im Jahr 2014 auf Intention meiner Straßenverwaltung entschieden, dass die Umsetzung des ABK immer an eine grundhafte Erneuerung des vom Kanalbau betroffenen Straßenraums gebunden wird. In nahezu allen Fällen ist der Eingriff in den Straßenraum für den Kanalbau in den Ortsteilen derart umfangreich, dass von den vorhandenen Verkehrsanlagen nur wenige Teile unberührt bleiben, da auch alle weiteren Versorgungsunternehmen sich diesen Bauvorhaben anschließen und im Regelfall keine Substanz vorhanden ist, die erhalten werden kann oder soll. Die von Ihnen als wünschenswert beschriebenen Synergieeffekte sind also gezielte Grundlage des Handelns meiner Straßenverwaltung. Seit vielen Jahren ist es also Aufgabe aller Beteiligten, den Straßenraum in Verbindung mit der Umsetzung des ABK neu zu gestalten und dabei im Rahmen der finanziellen und stadtgestalterischen Möglichkeiten, die Wünsche und Belange der Ortsteile zu berücksichtigen.
Bei der zukünftigen Gestaltung des Platzes der Jugend in Büßleben entfielen technische Anforderungen des Straßenbaulastträgers und machten Platz für eine Gestaltung durch den Ortsteilrat. Der Ortsteilrat erklärte sich bereit, Vorschläge für eine zukünftige Gestaltung der nunmehr freien Platzfläche zu unterbreiten und bündelte die Ideen der Einwohnerinnen und Einwohner des Ortsteils. Im Ergebnis entstand ein finaler Vorschlag, den die Straßenverwaltung in seinen Grundzügen, begrenzt auf die Daseinsvorsorge der Kommune, in die weitere Planung übernahm.
Ich beantworte nachfolgend Ihre Fragestellungen:
1. Wann begann die tatsächliche Planung der oberirdischen Neugestaltung des zentralen Platzes in Büßleben infolge der Umsetzung von Maßnahmen des ABK?
Die Planung der Komplexmaßnahme Eiche / Platz der Jugend in Büßleben begann im Jahr 2018 mit einer verkehrsplanerischen Studie, in der die Einordnung einer barrierefreien Bushaltestelle im Platz der Jugend untersucht wurde.
2. Welchen konkreten Stand haben die Planungen der oberirdischen Neugestaltung des zentralen Platzes in Büßleben unter Einbeziehung der Sitzung des Ortsteilrats Büßleben am 2. September 2020.
Der von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Ortsteilrat Büßleben erarbeiteten Vorplanung wurde in seiner Ortsteilratssitzung am 02.09.2020 zugestimmt. Die Vorplanung ist damit abgeschlossen und von der Verwaltung wird weiterführend die Entwurfsplanung erarbeitet.
3. Wann konkret findet die Anfang August in Aussicht gestellte Informationsveranstaltung des Tiefbau- und Verkehrsamts für die Bürgerschaft des Ortsteils Büßleben statt?
Der Ortsteilrat Büßleben hat in seiner Sitzung am 02.09.2020 der Vorplanung des Platzes der Jugend zugestimmt. Im Vorfeld hat eine Einbindung der Bürgeschaft wie eingangs beschrieben stattgefunden. Einer Informationsveranstaltung durch das Tiefbau- und Verkehrsamt bedarf es daher nicht mehr.
Gemäß Geschäftsordnung für den Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt und seiner Ausschüsse wird die Entwurfsplanung dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Umwelt, Klimaschutz und Verkehr zur Beschlussfassung voraussichtlich im II. Quartal 2021 vorgelegt.
Mit freundlichen Grüßen
A. Bausewein