1575/20 Nachfragen zur Beantwortung der Drucksache 1205/20 – Teil 2

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

auf Seite 12 der Anlage zur Beantwortung der Drucksache 1205/20 wird eine Förderung des Vereins „Vereinigung der Opfer des Stalinismus e.V. Bezirksgruppe Erfurt“ in Höhe von 680,- € ausgewiesen. In der Bezirksgruppe Erfurt gibt es jedoch derzeit nach externen Angaben keine Opfer mehr, die betreut werden müssten.

1205/20 Parteipolitische Neutralität finanziell geförderter Vereine

Es wird daher um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

Hat der Verein „Vereinigung der Opfer des Stalinismus e.V. Bezirksgruppe Erfurt“ die bewilligten Fördermittel für das Jahr 2020 vollständig zurückgezahlt und wenn nein, warum nicht?

Antwort des Oberbürgermeisters

Sehr geehrter Herr Schlösser

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1Hat der Verein „Vereinigung der Opfer des Stalinismus e.V. Bezirksgruppe Erfurt“ die bewilligten Fördermittel für das Jahr 2020 vollständig zurück-gezahlt und wenn nein, warum nicht?

Die Förderrichtlinien der Landeshauptstadt Erfurt zur Erfüllung Sozialer Aufgaben -FRL Soziales EF –bilden den Maßstab für die Ausreichung der Fördermittel. Dementsprechend wird nach fristgerechter Antragstellung der Antrag geprüft und dem Ausschuss für Soziales, Arbeitsmarkt und Gleichstellung zur Entscheidung über Förderhöhe vorgelegt. Für das Jahr 2020 wurde der Beschluss über die Verteilung der Fördermittel unter Beteiligung Ihrer Fraktion in der Sitzung vom 26. Februar 2020 gefasst, wobei der Ihrerseits nun angefragte Antrag mit bestätigt wurde.

Die Förderrichtlinien -FRL Soziales EF -geben vor, dass im Rahmen des Bewilligungszeitraums (hier konkret im Jahr 2020) die bewilligten Mittel abzuru-fen und die beantragten Projektinhalte durchzuführen sind. Entsprechend der vorgegebenen Fristen ist im Nachgang die Verwendung nachzuweisen. Für das Jahr 2020 ist das Fristende des Verwendungsnachweises auf den 30. April 2021 datiert. Weder im Rahmen der Antragstellung noch im bisherigen Jahresverlauf, wobei anzumerken ist, dass das Jahr 2020 noch nicht beendet ist, sind relevante Sachverhalte bekannt geworden, welche eine nicht zweckgemäße Mittelverwendung anzeigen.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Bausewein

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