Drucksache 1143/24; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Zahnarztpraxen in Erfurt; öffentlich
Sehr geehrte Frau Herold,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Wie viele Zahnarztpraxen wurden 2023 und 2024 bis heute aus Altersgründen geschlossen?
2. Wie viele werden laut Zulassungsausschuss der KZV Thüringen bis Jahresende schließen?
Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Ihnen obliegt die Sicherstellung der kassenzahnärztlichen Versorgung. Sie sind Einrichtungen zahnärztlicher Selbstverwaltung und unterstehen der Aufsicht der für die Sozialversicherung zuständigen obersten Verwaltungsbehörden der Länder, hier konkret dem Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Die Aufgaben resultieren aus den gesetzlichen Aufträgen im Vierten Kapitel des Sozialgesetzbuches V (SGB V). Der Sicherstellungsauftrag ist insbesondere in den §§ 72 ff. formuliert. Die gestellte Anfrage betrifft daher nicht den Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters oder die Zuständigkeit des Stadtrates und sollte direkt an die KZV Thüringen oder die zuständige Aufsichtsbehörde gerichtet werden. Dahingehend wird auch auf die Beantwortung der Drucksache 0497/24 verwiesen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Horn