0497/24 Zahnärztemangel in Erfurt

Drucksache 0497/24; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Zahnärztemangel in Erfurt; öffentlich

Sehr geehrte Frau Herold,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Welche für Erfurt wirksamen Maßnahmen dürfen die Erfurter von der Stadtverwaltung und der Landesregierung erwarten?

Die zuständigen Körperschaften Öffentlichen Rechts und Berufsstandvertretungen, welche für die zahnärztliche Versorgung verantwortlich zeichnen, sind primär die Kassenzahnärztliche Vereinigung und die Landeszahnärztekammer. Mit diesen ist die Stadtverwaltung, insbesondere das Gesundheitsamt in Austausch, um Möglichkeiten und Bedarfe abzustimmen und die politischen Entscheidungsträger auf Landesebene gemeinsam zu sensibilisieren. Darüber hinaus arbeitet die gesamte Stadtverwaltung stetig daran, Erfurt insgesamt als Standort für Wohnen, Leben und Arbeiten attraktiv zu gestalten und arbeitet im Interesse der Bevölkerung in verschiedenen Arbeitsgruppen auf Landesebene mit.

2. Wie schätzt das Gesundheitsamt aufgrund der jüngsten Zahlen jetzt den Versorgungsgrad in Erfurt ein?

Der Versorgungsgrad in Erfurt liegt aktuell bei 98,9 %

3. Wie schätzt die Verwaltung die Bestandsentwicklung der Zahnarztpraxen in den nächsten sieben Jahren ein?

Die Landeszahnärztekammer geht davon aus, dass in den nächsten 8 Jahren ca. 30% der derzeit tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte in den Ruhestand gehen. Diese Einschätzung teilt die Verwaltung.

Mit freundlichen Grüßen
A. Bausewein

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert