0985/24 Maßnahmen gegen Mobbing und Gewalt an der Friedrich-Ebert-Schule

Drucksache 0985/24; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Maßnahmen gegen Mobbing und Gewalt an der Friedrich-Ebert-Schule; öffentlich

Sehr geehrter Herr Möller,

Ihre Anfrage beantworte ich Ihnen wie folgt:

1. Seit wann sind die geschilderten Vorfälle bzw. Situation an der Friedrich-Ebert-Schule der Verwaltung bekannt?

Für derartige Vorfälle an den Schulen sind sogenannte Meldungen über besondere Vorkommnisse (BV-Meldungen) offiziell von der Schulleitung zunächst an die fachaufsichtliche Behörde abzugeben, hier das Staatliche Schulamt Mittelthüringen (SSA). Im weiteren Verfahren würde sich dann das SSA für weitere Abstimmungen ggf. an die Stadtverwaltung Erfurt wenden, hier an das für die Trägeraufgaben der Schulsozialarbeit zuständige Jugendamt oder an das Amt für Bildung. Beiden Fachämtern liegen keine solche BV-Meldungen vor.

Der Zuständigkeit halber wurde Ihre Anfrage an das SSA weitergeleitet. Auf Rückfrage liegt bis dato noch keine Rückmeldung vor.

2. Welche standortspezifische Konzeption wurde unter Berücksichtigung dieser Situation erarbeitet?

Hierzu kann verwaltungsseitig aktuell keine Auskunft gegeben werden. Momentan gibt es diesbzgl. keine Zusammenarbeit zwischen der Schulleitung und der städtischen Schulsozialarbeiterin. Über das Jugendamt laufen dementsprechende Anstrengungen, um diesen Umstand zu ändern.

3. Wie ist der Stand der Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz der Schüler und Lehrer an der Schule bzw. bis wann ist damit zu rechnen?

Voraussetzung für eine Beantwortung wären die in der Beantwortung zur Frage 1 benannten BV-Meldungen der Schulleitung, welche den Ämtern der Stadtverwaltung Erfurt nicht vorliegen. Diese Meldungen würden beinhalten, welche weiteren Maßnahmen zum Schutz der Schüler und Lehrer von Seiten der Schulleitung ergriffen werden.

In der Folge stimmen dann das SSA und die Schulleitung alle damit verbundenen Maßnahmen und Vorgehensweisen ab. Dazu gehört auch, welche weiteren Professionen und Institutionen ggf. einbezogen werden müssen.

Der Stadtverwaltung Erfurt liegen darüber hinaus keine Meldungen oder Anfragen zur Unterstützung von Seiten der Schulleitung vor.

Mit freundlichen Grüßen
A. Bausewein

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