Drucksache 0886/25; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Soziale Schuldnerberatung in Erfurt – Versorgungssituation; öffentlich
Sehr geehrte Frau Rottstedt,
vorab der Beantwortung Ihrer Anfrage ist mit aller Deutlichkeit Ihrer Darstellung mit Bezug zum Jahresbericht 2025 des Thüringer Rechnungshofs zur Schuldnerberatung zu widersprechen. Der Thüringer Rechnungshof spricht weder im Jahresbericht selbst noch in der zugehörigen Präsentation von einer ineffizienten Organisation der Schuldnerberatung. Das Wort „ineffizient“ ist nicht in der Berichterstattung mit Bezug zur Schuldnerberatung zu finden. Zur Mischfinanzierung durch Land und Kommunen wird lediglich darauf hingewiesen, dass hier – wie bei allen Förderungen üblich – Doppelfinanzierungen auszuschließen sind. Weiterhin erfolgt keine Feststellung des Rechnungshofes, dass überschuldete Menschen in Thüringen keinen ausreichenden Zugang zu qualifizierter (Schuldner-)Beratung haben, schon gar nicht mit Bezug zur hiesigen Landeshauptstadt. Ich bitte derartige Falschbehauptungen im sachlichen Diskurs zukünftig zu unterlassen.
Ihre Anfrage beantworte ich nun wie folgt:
1. Wie schätzt die Stadt die aktuelle Versorgungssituation überschuldeter Personen in Erfurt im Hinblick auf die soziale Schuldnerberatung ein – insbesondere hinsichtlich Wartezeiten, Erreichbarkeit und vorhandener Sprachmittlung?
Aus den ersten uns vorliegenden Sachberichten der Vertragspartner für das Jahr 2024 ist zu entnehmen, dass die Wartezeiten für ein Erstgespräch kurz gehalten werden können und innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Für die Überbrückung von Sprachbarrieren wird das Landesprogramm Dolmetschen eingesetzt und als sehr positiv und hilfreich eingeschätzt.
2. Welche konkreten Evaluationsmaßnahmen führt die Stadt durch oder anhand welcher Qualitätskriterien erfolgt die Prüfung, um bestehende Versorgungslücken in der sozialen Schuldnerberatung zu erkennen und gezielt zu schließen?
Die Träger, mit denen Leistungsvereinbarungen bestehen, sind verpflichtet, einmal jährlich einen Sachbericht vorzulegen. Sollten dabei Bedarfslücken aufgezeigt oder direkt ein Anpassungsbegehren ausgesprochen werden, werden diese nach Prüfung geschlossen bzw. bearbeitet.
3. Verfügt die Stadt über aktuelle Daten zur Überschuldung in Erfurt – insbesondere in Form prozentualer Quoten insgesamt sowie aufgeschlüsselt nach Stadtteilen, Altersgruppen und beruflicher Situation (Falls eine prozentuale Angabe nicht möglich ist, wird um eine betragsmäßige Darstellung der Betroffenenzahlen nach den genannten Kriterien gebeten)?
Die Stadt Erfurt verfügt nicht über Daten zur Überschuldung in Erfurt. Die individuelle Bedarfssituation wird bei der jeweiligen Vorsprache festgestellt.
In diesem Zusammenhang kann auf den SchuldnerAtlas Deutschland 2024 von der Creditreform Wirtschaftsforschung verwiesen werden. Es ist hierzu zudem ein geringer, aber kontinuierlicher Rückgang der Überschuldung in den vergangenen Jahren festzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Horn