0854-22 Sachstand Internat für Auszubildende (SBBS 1)

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

als AfDFraktion im Erfurter Rathaus haben wir beunruhigende Informationen zum Internat für
Auszubildende 1 (Am Flüßchen 9) erhalten.


Hier unsere offizielle Anfrage zu den folgenden Sachverhalten an Sie:

  1. Ist eine Reduzierung der Internatsplätze geplant? Wenn ja, in welchem Umfang?
  2. Wenn eine Reduzierung der Plätze erfolgt, was soll mit den Plätzen weiterhin geschehen?
  3. Wie will Ihr Amt im Falle einer Reduzierung die Bereitstellung von dringend benötigten
    Internatsplätzen sicherstellen?

 

Antwort der Stadtverwaltung

1. Ist eine Reduzierung der Internatsplätze geplant. Wenn ja, in welchem Umfang?


Ja, derzeit laufen diesbezügliche verwaltungsinterne Prüfungen und Überlegungen. Bestandteil
aller HHPlanungsphasen der Stadt Erfurt sind insbesondere auch Überprüfungsprozesse der
wahrgenommenen freiwilligen Aufgaben durch die Landeshauptstadt Erfurt. Im Rahmen der
Planung für die Haushaltsjahre 2022 ff. trifft dies auch auf das o. g. Internat für Auszubildende
zu. Konkret ergab eine Überprüfung des jährlichen Auslastungsgrad es zum Jahreswechsel, im
Zuge einer von Amts wegen durchzuführenden Neukalkulation zur Tarifordnung zu den
Entgelten für Wohnheime und Internate in städtischer Trägerschaft, dass die Auslastung seit
2015 signifikant gesunken ist. Es stellte sich also insbesondere die Frage, nach einem künftigen
Bedarf einer solchen Einrichtung für die Zukunft. Vor dem Hintergrund der HH Grundsätze der
Sparsam und Wirtschaftlichkeit sind dementsprechend erste Überlegungen zur weiteren
Nutzung des Internates angelaufen.



2. Wenn eine Reduzierung der Plätze erfolgt, was soll mit den Plätzen weiterhin geschehen?


Aufgrund der aktuellen Weltlage i. Z. m. dem Ukrainekrieg und der damit verbundenen
Flüchtlingssituation in Erfurt sowie der sich abzeichnenden gesamtgesellschaftlich
betreffenden Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation wird aktuell geprüft, wie hoch der
tatsächliche Bedarf an Internatsplätzen für das kommende Schuljahr 2022/23 ist. Im Ergebnis
wird die Internatsleitung dazu aufgefordert, entsprechende Jahresverträge, wie i. S. der
Benutzungssatzung und der Tarifordnung zudem generell vorgesehen, abzuschließen. Bis zur
Erreichung dieses Bedarfs sollen die weiteren Wohnraumkapazitäten zunächst bis auf Weiteres
für die Nutzung zur Unterbringung von Geflüchteten zur Verfügung gestellt werden.



3. Wie will Ihr Amt im Falle einer Reduzierung die Bereitstellung von dringend benötigten
Internatsplätzen sicherstellen?


Wie bereits unter Punkt 1 erläutert, ergab eine Überprüfung des jährlichen Auslastungsgrades
zum Jahreswechsel, dass die Auslastung seit 2015 signifikant gesunken ist. Insofern stellt sich
nicht die Frage, der Sicherstellung von Internatsplätzen. Darüber hinaus sei noch einmal auf die
Freiwilligkeit dieser Aufgabe hingewiesen.
Nach dem Schuljahr 2022/23 ist nach aktuellen Überlegungen angedacht, eine erneute
Überprüfung des Bedarfs an Internatsplätzen durchzuführen. Dies soll insbesondere vor dem
Hintergrund geschehen, dann ggf. beurteilen zu können, ob sich durch die angesprochene
Veränderung der Weltsituation, evtl. auch eine Änderung in der Nachfrage an städtischen
Internatsplätzen ergeben hat.

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