0098-22 Beteiligung der Stadtverwaltung Erfurt an der Demonstration am 8. Januar 2022 auf dem Erfurter Domplatz

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,


anlässlich der Berichterstattung der Landeshauptstadt in den sozialen Medien zur Demonstration
am 8. Januar 2022 auf dem Erfurter Domplatz bitte ich um Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wie oft wurde bisher seitens der Landeshauptstadt über deren offizielle Kanäle über die
    regelmäßigen Erfurter Proteste gegen die CoronaMaßnahmen berichtet, wenn diese nicht
    von der Polizei zum Eskalieren gebracht wurden?
  2. Welche Vertreter der Stadtverwaltung haben an der Demonstration als Teil der
    Stadtverwaltung Erfurt und welche als Privatpersonen teilgenommen und wie ist
    zweiteres mit der politischen Neutralitätspflicht der Stadtverwaltung vereinbar?
  3. Auf welche Weise wurde die Anzahl der Teilnehmer seitens der Stadtverwaltung erhoben,
    da auch der Bericht der Stadtverwaltung auf Facebook eine Teilnehmerzahl benennt und in
    den Kommentaren von einer offiziellen Zählung berichtet wird?

 

Antwort der Stadtverwaltung

Bei der Rechtsmaterie Ordnung und Sicherheit, hier Versammlungsrecht,
handelt es sich um Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises, sodass eine
Zuständigkeit des Stadtrates bzw. eines Ausschusses nach § 29 Abs. 2 Ziff. 2
ThürKO nicht gegeben ist. Vielmehr beschränkt sich die Zuständigkeit des
Stadtrates bzw. der Ausschüsse gemäß § 22 Abs. 3 Satz 1 ThürKO und das damit verbundene Fragerecht auf Aufgaben des eigenen Wirkungskreises.


Eine Beantwortung Ihrer Fragen erfolgt daher nicht.

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