Drucksache 0509/25; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Sicherheitslage an Erfurter Schulen; öffentlich
Sehr geehrte Frau Rottstedt,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Liegen der Stadtverwaltung Erfurt Erkenntnisse über vergleichbare Vorfälle an Erfurter Schulen vor? Falls ja, um welche Schulen handelt es sich konkret?
Vorfälle der beschriebenen Art bzw. ähnlich gelagert, sind der Stadtverwaltung für die Gemeinschaftsschule 10 „Otto-Lilienthal“, der Regelschule 23 „An der Geraaue“ und der Regelschule 7 „Ulrich-von-Hutten“ bekannt.
2. Welche Maßnahmen ergreift die Stadtverwaltung, um unbefugten Zutritt zu Schulgebäuden zu verhindern und gleichzeitig die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten, ohne den Schulbetrieb unverhältnismäßig einzuschränken?
Bei Neubauten und umfassenden Sanierungen werden die Haupteingänge mit Klingel- und Wechselsprechanlagen ausgestattet. Darüber hinaus hat jede Schule bereits jetzt die Möglichkeit, die Türen nur zu bestimmten Zeiten zu öffnen, wobei die Rettungswege stets gewährleistet sein müssen.
Auf Anfrage und sofern die technischen Voraussetzungen es erlauben, können auch bestehende Gebäude mit Klingel- und Wechselsprechanlagen nachgerüstet werden. Weitere technische Maßnahmen sind derzeit nicht vorgesehen.
3. In welchen zeitlichen Abständen werden Bestandsaufnahmen zur Sicherheit an Erfurter Schulen durchgeführt, und welche Konsequenzen ergeben sich aus den Ergebnissen dieser Überprüfungen?
Es finden jährlich Gefährdungsbeurteilungen statt, die in der Verantwortung der Schulleitung liegen. Darüber hinaus gibt es für alle Schulen einen Arbeitsschutzausschuss, bei dem auch solche Themen und Probleme angesprochen, diskutiert und bestmöglich gelöst werden. Weiterhin führen die Hausmeister an den Schulen entsprechende Kontrollen im Rahmen ihrer regelmäßigen Begehungen der Liegenschaften durch.
Mit freundlichen Grüßen
A. Horn