Drucksache 0192/25; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Überwachung, Entsorgung und Förderung umweltfreundlicher Alternativen zu SF6; öffentlich
Sehr geehrter Herr Schlösser,
zunächst bitte ich hinsichtlich der Verspätung der Beantwortung um Entschuldigung.
Ungeachtet dessen betrifft der Sachverhalt Ihrer Anfrage eine Angelegenheit nach § 47 a – f des Bundesimmissionsschutzgesetzes, die dem übertragenen Wirkungskreis angehört. Nach § 29 Absatz 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 der Thüringer Kommunalordnung erledige ich solche Angelegenheiten in eigener Zuständigkeit.
Wie dem § 22 Abs. 3 ThürKO zu entnehmen ist, beschränkt sich die Überwachungsbefugnis des Stadtrats auf die Ausführung seiner Beschlüsse. Der Stadtrat hat keine Überwachungsbefugnisse hinsichtlich der durch § 29 ThürKO dem Oberbürgermeister zur Erledigung in eigener Zuständigkeit zugewiesenen laufenden Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises oder Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises.
Aus diesem Grund bestehen keine Informationsrechte für Stadtratsmitglieder in diesem speziellen Aufgabenbereich. Ich möchte Sie daher bitten, bei zukünftigen Anfragen diesen Umstand zu berücksichtigen.
Ungeachtet dessen beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt, auch wenn ich dazu rechtlich nicht verpflichtet bin:
1. Welche Maßnahmen werden von der Stadt Erfurt ergriffen, um sicherzustellen, dass das in Windkraftanlagen verwendete SF6 ordnungsgemäß recycelt oder neutralisiert wird, und wie erfolgt die Kontrolle dieser Prozesse?
SF6 wird als Isoliergas in Schaltanlagen verwendet, darunter auch in Windkraftanlagen, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten.
Für die ordnungsgemäße Entsorgung und das Recycling von SF6 gibt es gesetzliche Vorgaben, insbesondere die Verordnung (EU) 2024/573 (F-Gase-Verordnung) sowie die Chemikalienklimaschutzverordnung (ChemKlimaSchutzV), die auch für den Umgang mit SF6 gilt. Der Umgang, insbesondere das ordnungsgemäße Entsorgen des SF6, ist gemäß den genannten Bestimmungen fachkundigem Personal vorbehalten. Hinsichtlich der konkreten Maßnahmen vergleichen Sie bitte die Antwort auf Frage 2.
2. Gibt es in Erfurt Windkraftanlagen, bei denen SF6 zum Einsatz kommt, und falls ja, wie wird die ordnungsgemäße Entsorgung beim Rückbau der Anlagen überwacht?
In Erfurt befinden sich derzeit einige Windkraftanlagen, bei denen SF6 in Schaltanlagen zum Einsatz kommt. Beim Rückbau solcher Anlagen wird darauf geachtet, dass die Entsorgung von SF6 gemäß den geltenden Vorschriften erfolgt. Die Betreiber sind verpflichtet, entsprechende Entsorgungsnachweise zu erbringen, die von den zuständigen Behörden überprüft werden. Diese Praxis stellt sicher, dass keine schädlichen Emissionen entstehen und SF6 ordnungsgemäß neutralisiert oder recycelt wird.
3. Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Erfurt, den Einsatz von klimafreundlicheren Alternativen zu SF6 bei neuen Windkraftanlagen zu fördern oder entsprechende Empfehlungen an Betreiber und Investoren auszusprechen?
In der Verordnung (EU) 2024/573 sind Inbetriebnahmeverbote für SF6 haltige Schaltanlagen festgelegt, die bereits jetzt eine Verwendung von SF6 in zukünftig geplanten Windkraftanlagen verhindern.
Mit freundlichen Grüßen
A. Horn