0226-22 Zusammensetzung des Erfurter Pandemiestabes

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,



es wird um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

  1. Aus wie vielen Personen setzt sich der Pandemiestab der Stadt Erfurt zusammen und
    welche Personen sind dies namentlich?
  2. Welche berufliche Sachkompetenz wird vorausgesetzt, um als Kandidat für den
    Pandemiestab infrage zu kommen?
  3. Wie und in welchem Turnus wird der Pandemiestab gewählt?

 

Antwort der Stadtverwaltung

 

Bei der Rechtsmaterie des öffentlichen Gesundheitswesens, hier k on k re t d ie
Ausführung des Infektionsschutzgesetzes, handelt es sich um Aufgaben des
übertragenen Wirkungskreises, sodass eine Zuständigkeit des S tadtrates bzw.
eines Ausschusses nach § 29 Abs. 2 Ziff. 2 ThürKO nicht gegeben ist. Vie l me h r
beschränkt sich die Zuständigkeit des Stadtrates bzw. der Ausschüsse ge mäß
§ 22 Abs. 3 Satz 1 ThürKO und das damit verbundene Fragerecht auf Aufgaben
des eigenen Wirkungskreises.


Insofern beantworte ich Ihre Fragen 1 3 im Zusammenhang wie folgt:


Der Pandemiestab ist ein spezieller Krisenstab, dessen Vertreterinnen und
Vertreter aus den Arbeitsbereichen besonders definierte Aufgaben wahrneh-
men. Er setzt sich aus eigenen Mitarbeitern und externen Beratern zusammen.
Er besteht aus einem Kernteam, das lagebedingt um Sonderfunktionen erwei-
tert werden kann.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert