Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
es wird um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
- Aus wie vielen Personen setzt sich der Pandemiestab der Stadt Erfurt zusammen und
welche Personen sind dies namentlich? - Welche berufliche Sachkompetenz wird vorausgesetzt, um als Kandidat für den
Pandemiestab infrage zu kommen? - Wie und in welchem Turnus wird der Pandemiestab gewählt?
Antwort der Stadtverwaltung
Bei der Rechtsmaterie des öffentlichen Gesundheitswesens, hier k on k re t d ie
Ausführung des Infektionsschutzgesetzes, handelt es sich um Aufgaben des
übertragenen Wirkungskreises, sodass eine Zuständigkeit des S tadtrates bzw.
eines Ausschusses nach § 29 Abs. 2 Ziff. 2 ThürKO nicht gegeben ist. Vie l me h r
beschränkt sich die Zuständigkeit des Stadtrates bzw. der Ausschüsse ge mäß
§ 22 Abs. 3 Satz 1 ThürKO und das damit verbundene Fragerecht auf Aufgaben
des eigenen Wirkungskreises.
Insofern beantworte ich Ihre Fragen 1 – 3 im Zusammenhang wie folgt:
Der Pandemiestab ist ein spezieller Krisenstab, dessen Vertreterinnen und
Vertreter aus den Arbeitsbereichen besonders definierte Aufgaben wahrneh-
men. Er setzt sich aus eigenen Mitarbeitern und externen Beratern zusammen.
Er besteht aus einem Kernteam, das lagebedingt um Sonderfunktionen erwei-
tert werden kann.