Drucksache 0212/25; Anfrage nach § 9 Abs. 2 GeschO; Sanierungsplanung von Straßenbrücken in Erfurt; öffentlich
Sehr geehrter Herr Erfurth,
in Ergänzung der Beantwortung der DS 1326/20 und DS 1688/24 mit vergleichbaren Anfragen zur Thematik der Erfurter Brücken antworte ich Ihnen wie folgt.
1. Welche zehn Straßenbrücken stehen in der Priorisierung von geplanten Sanierungen an vorderster Stelle (konkrete Auflistung von Name, Standort, Sanierungsmaßnahmen)?
Der mittelfristige Investitionsplan spiegelt im weitesten Sinn die Ergebnisse der regelmäßigen Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 wider. Das heißt, die Summe und Schwere der festgestellten Mängel und Schäden und deren Einfluss auf die Prüfkriterien Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit bestimmen die Prioritätensetzung der notwendigen Brückenbaumaßnahmen. Ergänzt werden diese Aspekte um weitere Entscheidungskriterien, wie aktuelle und perspektivische Verkehrs- und Stadtentwicklungen. In der Auswertung dieser Punkte und unter Berücksichtigung der verfügbaren finanziellen Mittel und personellen Ressourcen ergibt sich eine zeitliche Einordnung der notwendigen baulichen Maßnahmen.
In der Folge besitzt der Maßnahmenplan für die bauliche Erneuerung oder Instandsetzung der Erfurter Brücken eine Dynamik, die sich in einer fortdauernden Aktualisierung ausdrückt. Nur somit können neue Entwicklungen und Prioritäten objektiv abgebildet werden. Dies zeigt sich z.B. in der derzeitigen Thematik der spannungsrissgefährdeten Brücken mit Spannstahl. Insofern ist ein über mehrere Jahre unverändert geltender Maßnahmenplan nicht zielführend.
Dem aktuellen mittelfristigen Maßnahmenplan liegen folgende Brückenbauvorhaben (erste 10 Maßnahmen) zugrunde:
| Nr. | Bauwerk | Maßnahme | beabsichtigter Bauzeitraum |
|---|---|---|---|
| 1 | Gerabrücke Warschauer Straße | Ersatzneubau | 2025-2028 |
| 2 | Brücke Schwarzburger Str. | Ersatzneubau | 2026-2027 |
| 3 | Brücken Nordhäuser Str. | Ersatzneubau | 2027-2029 |
| 4 | Brücke Spittelgartenstraße | Ersatzneubau | 2026 |
| 5 | Brücke Waidmühlenweg | Ersatzneubau | 2027 |
| 6 | Brücke Über den Krautländern (Urbich) | Ersatzneubau (HWS) | 2026 |
| 7 | Brücke Kranichfelder Str. | Ersatzneubau (MoVo) | 2028-2029 |
| 8 | Brücke Alter Graben Vieselbach | Ersatzneubau | 2026 |
| 9 | Ufermauer Gerastraße Mittelhausen | Ersatzneubau | 2026-2027 |
| 10 | Stützwand Bahnstraße Bischleben | Grundinstandsetzung | 2027-2028 |
Das im Zusammenhang mit dem Modellvorhaben Erfurt-Südost entstehende neue und zusätzliche Brückenbauwerk ist in vorstehender Übersicht noch nicht eingeordnet.
Die aufgeführten Maßnahmen werden darüber hinaus ergänzt durch eine Vielzahl an kleineren und mittleren Instandsetzungsmaßnahmen an Brücken, Stützwänden und Treppen sowie kleineren Brückenersatzbauten (z.B. Fußgängerbrücke Jakobsweg in Schmira).
Weitere Bauvorhaben fanden bislang aufgrund der fehlenden finanziellen Darstellbarkeit im Mittelfristplan keine Berücksichtigung und müssen in zukünftigen Planfortschreibung entsprechend den verfügbaren Mitteln eingeordnet werden.
2. Welche Straßenbrücken befinden sich insgesamt in den Orts- und Stadtteilen von Erfurt (konkrete Auflistung von Name, Standort, geplante Sanierungsmaßnahmen in der Zukunft mit Jahreszahl)?
Die Landeshauptstadt Erfurt besitzt insgesamt 260 Brückenbauwerke in ihrer Baulastträgerschaft. Darüber hinaus werden noch 262 Stützwände, 6 Lärmschutzwände, 280 Durchlassbauwerke und 196 Treppenanlagen bei Bauvorhaben und in der Unterhaltung betreut.
Aufgrund der Menge an Bauwerken und der unter Punkt 1 erläuterten Dynamik der Maßnahmeplanung, ist es weder zielführend, noch zeitlich leistbar, zu den Bauwerken die abgeforderten Daten zu geplanten Sanierungsmaßnahmen und deren zeitliche Einordnung anzugeben. Als Anlage zu meiner Stellungnahme ist das Brückenverzeichnis mit den Bauwerkseckdaten aller Brücken in der Kernstadt und den Ortsteilen beigefügt.
Für einen Gesamtüberblick der Zustandsbewertung aller städtischen Brücken (Stand 2023) gibt nachfolgendes Diagramm Auskunft:
Zustandsbewertung der städtischen Brücken (Stand 2023)
| Zustandsnote | Anzahl Brücken | Anteil |
|---|---|---|
| 1,0 – 1,4 | 28 | 11 % |
| 1,5 – 1,9 | 42 | 16 % |
| 2,0 – 2,4 | 117 | 45 % |
| 2,5 – 2,9 | 44 | 17 % |
| 3,0 – 3,4 | 20 | 8 % |
| 3,5 – 4,0 | 9 | 3 % |
Tabelle aus dem Kreisdiagramm der Antwort übertragen; Anzahl und Anteile sind dort als Zahlen beschriftet.
Dabei werden die Zustandsnoten auf Grundlage der RI-EBW-Prüf 2017 wie folgt charakterisiert:
| Zustandsnote | Bewertung | Notwendige Maßnahmen |
|---|---|---|
| 1,0 – 1,4 | Sehr guter Zustand | Laufende Unterhaltung |
| 1,5 – 1,9 | Guter Zustand | Laufende Unterhaltung |
| 2,0 – 2,4 | Befriedigender Zustand | Laufende Unterhaltung / mittelfristige Instandsetzung |
| 2,5 – 2,9 | Ausreichender Zustand | Laufende Unterhaltung / kurzfristige bis mittelfristige Instandsetzung |
| 3,0 – 3,4 | Nicht ausreichender Zustand | Laufende Unterhaltung / umgehende Instandsetzung |
| 3,5 – 4,0 | Ungenügender Zustand | Laufende Unterhaltung / umgehende Instandsetzung oder Erneuerung |
3. Welche Sanierungsmaßnahmen sind bei einer Brücke nach DIN kategorisch möglich und welche Defizite werden damit aufgehoben (Auflistung und Gegenüberstellung Sanierungsmaßnahmen zu Defizit)?
Das für Brückenbau bzw. Ingenieurbau geltende Regelwerk gibt keine allgemein gültigen Sanierungsmaßnahmen vor, sondern regelt mit technischen und konstruktiven Vorgaben die Ausführungsart und –qualität der jeweiligen baulichen Maßnahme. Jedes Bauwerk, mit seiner individuellen Bauweise, seinem Hauptbaustoff und seinem statischen System, verlangt eine Einzelfallbetrachtung möglicher baulicher Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln oder Schäden. Bei Neubauten von Brücken und Ingenieurbauwerken geben Regelwerke unter Berücksichtigung der vorherrschenden Randbedingungen geeignete Bauwerksarten vor, die aber dennoch individuell geplant und berechnet werden müssen. In seltenen Fällen sind die Planungen auf vergleichbare Bauwerke übertragbar. Grundsätzlich bedarf es einer Ingenieurbauplanung durch fachlich geeignete Ingenieurbüros und der durchgängigen Betreuung durch Fachpersonal auf der Seite des Baulastträgers.
Mit freundlichen Grüßen
A. Horn
Anlage: Brückenverzeichnis (im Bürgerinfoportal nicht veröffentlicht)